Année politique Suisse 1992 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen / Kulturpolitik
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Allgemeine Kulturpolitik des Bundes
Die Schweiz möchte den Vorwurf, eine "Kunstwaschanlage" zu sein, nicht länger auf sich sitzen lassen. Aufgrund einer sehr permissiven Gesetzgebung ist unser Land in den letzten Jahren zu einem privilegierten Umschlagplatz für illegal aus den Ursprungsländern ausgeführte Kunstgegenstände geworden. Eine vom BAK eingesetzte Arbeitsgruppe regte in ihrem Schlussbericht über den Handel mit einheimischen und ausländischen Kulturgütern an, die Eidgenossenschaft solle baldmöglichst der UNESCO-Konvention von 1970 über "Massnahmen zum Verbot und zur Verhinderung der unerlaubten Einfuhr, Ausfuhr und Eigentumsübertragung von Kulturgut" beitreten, da damit der Bund relativ rasch Import- und Exportbeschränkungen sowie Bestimmungen über die Rückführung gestohlener Kulturgüter erlassen könne. Bundesrat Cotti kündigte an, die in der Legislaturplanung vorgesehene Sondervorlage werde zügig vorangetrieben [2].
Zùr Kontroverse, welche der primär kulturell ausgerichtete Pavillon der Schweiz an der Weltausstellung in Sevilla auslöste, siehe oben, Teil I, 1a (Nationale Identität).
 
[2] NQ, 28.3. und 10.9.92. Die selbe Forderung wie die Arbeitsgruppe erhob auch die entwicklungspolitische Organisation "Erklärung von Bern": Lit. Erklärung von Bern; EvB Magazin, 1992/2, S. 4 ff.; TA, 2.4.92; WoZ, 3.4.92; NZZ, 11.6.92. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR zur Legislaturplanung 1991-1995: BBl, 1992, III, S. 115 f.