Année politique Suisse 1992 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen / Kulturpolitik
print
Filmförderung
Mit einer neuen Verordnung zum Filmgesetz ersetzte der Bundesrat auf den 1. Januar 1993 die bisherige Einfuhrkontingentierung für Filme durch ein Bewilligungssystem für Filmverleiher. Um den Monopolbestimmungen des Filmgesetzes auch nach dieser Liberalisierung gerecht zu werden, sollen allfällige Missbräuche mit kartellrechtlichen Massnahmen verhindert werden. Eine wichtige Neuordnung bringt die Verordnung bei der Filmförderung. Diese basiert nun auf einem umfassenden Förderungskonzept, welches den ganzen Produktionsablauf von den Vorarbeiten bis zum Verleih sowie auch die Aus- und Weiterbildung umfasst. Dabei wird das gesamte audiovisuelle Schaffen einbezogen, also auch Video- und Fernsehproduktionen [8].
Als erstes Nicht-EG-Land wurde die Schweiz im Juli Vollmitglied von "Media 95", einem Programm der EG zur Förderung von audiovisuellen Produktionen in Europa. Die Schweiz war in den vergangenen Jahren bereits den Projekten "EFDO" (Verleihförderung), "Script" (Drehbuchförderung), "EAVE" (Ausbildung) und "Euro Aim" (Unterstützung von Filmproduzenten) beigetreten. Durch die Vollmitgliedschaft hätten die Schweizer Filmschaffenden nun Zugang zu sämtlichen rund 20 Förderungsprojekten von Media gehabt. Da das Programm ausdrücklich im EWR-Vertrag aufgeführt war, wurde das Abkommen mit dem Nein vom 6. Dezember allerdings hinfällig. In allen Media-Teilgebieten muss die Schweiz nun nach neuen und individuellen Lösungen suchen, wobei Brüssel bereits seine Zurückhaltung gegenüber bilateralen Sonderregelungen signalisierte [9].
 
[8] NZZ, 14.2. und 30.4.92; Bund und TA, 15.4.92; Presse vom 25.6.92; TA, 3.7.92.
[9] LZ, 16.6.92; NQ, 29.9.92; Zoom, Jan. 1993. Vgl. dazu auch SPJ 1989, S. 241 f. Zu den Auswirkungen des EWR-Neins siehe: BBl, 1992, IV, S. 698 ff. und 1017; NZZ, 13.11.92; Presse vom 9.12.92.