Année politique Suisse 1992 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen / Kulturpolitik
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Bibliotheken
Die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) in Bern genügt heute weder den Ansprüchen der Wissenschaft noch den Anforderungen der Benützer. Wie der Bundesrat in seiner Ende Februar verabschiedeten Botschaft für ein neues Landesbibliotheks-Gesetz darlegte, will er die SLB deshalb grundlegend reorganisieren und zu einem modernen Dienstleistungszentrum umgestalten. Neben dem traditionellen Sammeln, Erschliessen und Vermitteln von "Helvetica" soll die SLB eine Koordinationsfunktion im Schweizer Bibliothekswesen übernehmen und ihre Zusammenarbeit mit den wichtigsten ausländischen Bibliotheken verstärken. Zu diesem Zweck muss die Bibliothek allerdings automatisiert werden. Auch sollen neue Informationsträger (Compact-discs, Videos) mit Bezug zur Schweiz gesammelt und die seit 1901 erscheinende Nationalbibliographie als elektronische Datenbank zugänglich gemacht werden. Absehbar sind Investitionskosten von rund 20 Mio Fr. verteilt auf die nächsten vier Jahre sowie eine Erhöhung des Personalbestandes von 71 auf 110 Stellen. Die zusätzlichen jährlichen Betriebskosten wurden auf knapp 2,3 Mio Fr. geschätzt. Diese Mittel sowie die notwendigen baulichen Massnahmen wird das Parlament jährlich mit dem Voranschlag zu bewilligen haben [12].
Als Erstrat stimmte die grosse Kammer dem Gesetzesentwurf grundsätzlich und einstimmig zu. Auf Antrag ihrer vorberatenden Kommission nahm sie lediglich Detailkorrekturen am bundesrätlichen Vorschlag vor. Im Interesse älterer Menschen, die mit den modernen Kommunikations-Systemen noch wenig vertraut sind, wollte sie einen besseren Zugang zu den Sammlungen zusammen mit einer grösseren Benutzerfreundlichkeit im Gesetz festgehalten wissen. Der Rat verabschiedete zusätzlich ein Kommissionspostulat, welches den Bundesrat beauftragt, bei der Beschaffung eines neuen Automationsmodells koordinierend zu wirken, die internationalen Normen zu berücksichtigen und eine bestmögliche Kompatibilität zu den übrigen Bibliotheken anzustreben. Um die sammlerische Arbeit der SLB zu erleichtern überwies der Rat zudem ein weiteres Kommissionspostulat mit dem Antrag, die verfassungsrechtlichen Vorabklärungen für ein "Dépöt légal" zu treffen [13].
Der Ständerat schuf keine nennenswerten Differenzen zur grossen Kammer, so dass das neue Gesetz Ende Jahr definitiv verabschiedet werden konnte [14].
 
[12] BBl, 1992, II, S. 1441 ff.; Presse vom 27.2.92; SGT, 2.6.92; JdG, 5.6.92.
[13] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 812 ff. LNN, 1.6.92. Das Postulat in Ergänzung zur Vorlage wurde deshalb als notwendig erachtet, weil das Gesetz zu dem Zeitpunkt, wo die Koordination aktuell und damit relevant ist, nämlich bei der Beschaffung des neuen EDV-Systems der SLB, noch nicht in Kraft sein wird. Dépôt légal: BaZ, 4.4.92.
[14] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 934 ff. und 1363; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1988 und 2792; BBl, 1993, I, S. 5 ff.