Année politique Suisse 1993 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG — ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Neugliederung der Kantone, Totalrevision der Kantonsverfassungen, Gesetzgebung (Grundsätzliches) — Regroupement des cantons, révision totale des constitutions cantonales, législation (questions de principe)
AARGAU: Gesetz über die Gesetzessammlungen und das Amtsblatt (Publikationsgesetz). Vom Grossen Rat in 1. Lesung angenommen (AT, 26.5.; vgl. SPJ 1992, S. 303).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Totalrevision der Kantonsverfassung. Von der Verfassungskommission verabschiedet und in die Vernehmlassung gegeben (SGT, 19.5.; vgl. SPJ 1992, S. 303).
APPENZELL INNERRHODEN: 1) Ausstattung der Gesetzessammlung mit negativer Rechtskraft. Von der Landsgemeinde am 25.4. angenommen (SGT, 26.4.; vgl. SPJ 1992, S. 303) — 2) Reform der politischen Struktur. Unterbreitung des modifizierten sog. Bezirksmodells sowie des Gemeindemodells an der Landsgemeinde; Aufhebung der Sonderformen des Inneren Landes und der Feuerschau; Überweisung derer Aufgaben beim modifizierten Bezirksmodell zum grössten Teil an den Kanton, zum kleinern Teil an die Bezirke, beim Gemeindemodell an eine aus den fünf Bezirken des inneren Landes zu schaffende Gemeinde Appenzell. Vom Grossen Rat angenommen (SGT, 7.12.; vgl. SPJ 1992, S. 303).
BASEL-LAND: Rahmenabkommen zum Kantonswechsel des Laufentals sowie 84 Detailübereinkünfte. Von der Berner und Baselbieter Regierung vereinbart (BaZ, 11.2.).
BERN: 1) Neue Kantonsverfassung. In der Volksabstimmung vom 6.6. mit 77,8% der Stimmen angenommen. Der gesondert zur Abstimmung kommende Artikel über den Volksvorschlag wurde mit 53,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 50,0%; Nein-Parolen zur Verfassung von EDU, Grünen, SD und PSA; Nein-Parolen zum Volksvorschlag von FDP, CVP und SVP. Lancierung einer Volksinitiative durch ein von kirchlichen Kreisen und Vertretern der EVP getragenes Komitee zur Beibehaltung der Anrufung Gottes in der Präambel (Bund, 7.6., 8.6.; vgl. SPJ 1992, S. 303) — 2) Publikationsgesetz. Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (Bund, 19.1.; vgl. SPJ 1992, S. 303) — 3) Rahmenabkommen zum Kantonswechsel des Laufentals sowie 84 Detailübereinkünfte. Von der Berner und Baselbieter Regierung vereinbart (Bund, 11.2.) — 4) Gesetz zur Gewährung des Übertritts der Gemeinde Vellerat in den Kanton Jura. Vom Regierungsrat in die Vernehmlassung gegeben (Bund, 18.11.).
LUZERN: Totalrevision der Kantonsverfassung. Verbesserung des Verfahrens für eine Totalrevision. Möglichkeit für den Grossen Rat, eine Totalrevision auslösen zu können; Vorbereitung der Totalrevision durch einen 100-köpfigen Verfassungsrat; separate und vorzeitige Volksentscheide über Grundsatzfragen und Varianten. Botschaft der Regierung. Vom Grossen Rat in 1. Lesung angenommen. Auf die Einführung einer Frauenquote beim Verfassungsrat wird verzichtet. In 2. Lesung beschliesst der Rat, die Frage einer geschlechtsparitätischen Zusammensetzung des Verfassungsrates der Volksabstimmung zu unterstellen. In der Volksabstimmung vom 28.11. wird die Variante I (nicht-paritätische Zusammensetzung des Verfassungsrates) von 58,4% der Stimmenden angenommen, die Variante II (geschlechts-paritätische Zusammensetzung) von 64,7% abgelehnt; in der Stichfrage hätte die Variante I mit 68,6% der Stimmen gesiegt; Stimmbeteiligung: 44,6%; Nein-Parolen zur Variante I von CSP, SP, SD und GB; Ja-Parolen zu Variante II von CVP, CSP, SP, LdU und GB (LZ, 12.1., 12.3., 30.3., 30.6., 29.11.; vgl. SPJ 1992, S. 304).
SANKT GALLEN: Revision der Kantonsverfassung. Die Regierung spricht sich für ein etappenweises Vorgehen aus (SGT, 23.9.).