Année politique Suisse 1993 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG — ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Wahl- und Abstimmungsverfahren — Modes d'éléction et de votations
APPENZELL AUSSERRHODEN: "Proporz-Initiative" der SP. Beginn der Unterschriftensammlung. Zustandegekommen. Von Regierung und Kantonsrat abgelehnt (SGT, 26.1., 2.3., 26.10.; NZZ, 7.10.; vgl. SPJ 1992, S. 309).
BASEL-STADT: 1) Volksinitiative der DSP zur Einführung einer Sperrklausel von 5% für den Grossen Rat sowie Gegenvorschlag von Regierung und Parlament für eine 3%-Klausel. In der Volksabstimmung vom 25.4. wird die Initiative mit 54,1% der Stimmen angenommen, der Gegenvorschlag dagegen mit 60,9% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 31,7%; Nein-Parole von SP, FDP, CVP, VEW, neuer PdA und SD zur Initiative; Ja-Parole der CVP, SP, VEW und der FDP zum Gegenvorschlag (BaZ, 26.4.; vgl. SPJ 1990, S. 296) – 2) Neues Wahlgesetz. Wahlkreisbezogene Einführung der Sperrklausel von 5%; Abschaffung der Wartefrist für neuzugezogene Stimmberechtigte; Notwendigkeit der Unterschrift von mindestens 30 im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten für die Einreichung einer Wahlliste; Beschränkung auf Doppelkumulationen; Möglichkeit für die Regierung, eine Nachzählung anzuordnen; Mitberücksichtigung der leeren Wahlzettel bei der Ermittlung des absoluten Mehrs bei Majorzwahlen; Beginn der Legislaturperioden von Grossem Rat und Regierungsrat am 1. Januar. Von der Regierung vorgestellt (BaZ, 2.12.).
BERN: Referendum der EVP (erstes Referendum in der Geschichte der Partei) gegen die Aufteilung der beiden aus je vier Bezirken bestehenden Wahlkreisverbände Seeland und Oberland-West. Mit 5183 Unterschriften eingereicht. In der Volksabstimmung vom 26.9. wird die Vorlage mit 54,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 40,7%. Vom Bundesgericht wird das Gesetz als verfassungswidrig abgelehnt (Bund, 5.2., 27.9., 9.12.; vgl. SPJ 1992, S. 309 f.).
GRAUBÜNDEN: Teilrevision des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte. Erleichterungen bei der brieflichen Stimmabgabe; Aufhebung der Karenzfrist für Neuzugezogene; verfahrenstechnische Änderungen bei Initiativen und Referenden. Vom Regierungsrat vorgelegt (BüZ, 10.11.).
LUZERN: 1) Entflechtung des Wahljahres. Abhaltung der Gemeindewahlen im Folgejahr der übrigen Wahlen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung angenommen (LZ, 30.6., 23.11.) – 2) Revision des Stimmrechtsgesetzes. Vom Regierungsrat vorgelegt (LZ, 13.8.; vgl. SPJ 1992, S. 310).
SANKT GALLEN: Änderung der Kantonsverfassung: Abschaffung des Amtszwangs für die Gemeindeparlamente in Sankt Gallen, Wil und Rorschach, jedoch Beibehaltung in kleineren Gemeinden ohne Proporzwahlen. Von der Regierung vorgeschlagen. Vom Grossen Rat verabschiedet (SGT, 13.8., 1.12.).
SCHWYZ: Teilrevision des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen. Von allen Parteien befürwortet. In der Volksabstimmung vom 6.6. mit 52,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 49,4% (LZ, 7.6.; vgl. SPJ 1992, S. 310).
SOLOTHURN: Volksinitiative für die Abschaffung des Solothurner Listenproporz. Vom Regierungsrat zur Annahme empfohlen (SZ, I9.8.; vgl. SPJ 1992, S. 310).
TESSIN: Neues Wahlrecht. Rückkehr zur gemeindeweisen Auszählung; Erleichterung der brieflichen Stimmabgabe; Wiedereinführung der Möglichkeit, Kandidierende zu streichen; Erhöhung der zur Einreichung einer Liste erforderlichen Unterschriftenzahl und Hinterlegung eines Depots; Sperrklausel von 2% für den Einzug in den Grossen Rat und in kommunale Parlamente; Wahl der kommunalen Exekutive nach dem bei der Staatsratswahl angewandten System ("formula Cattori"); Möglichkeit, Kandidierende auf freien Listen aufzuführen. Von der Regierung vorgelegt (CdT, 25.3.).
VALAIS: Initiative populaire lancée en 1989 par le PS le PRD pour l'éléction du Conseil d'Etat à la proportionelle. Aboutie avec plus de 12 000 signatures. Refusée par le Conseil d'Etat. Déclarée non-valable par le Grand Conseil (NF, 6.3., 3.6., 23.6.; cf. APS 1991, p. 306).
ZUG: 1) Einführung des Majorzwahlverfahrens für die Wahlen in die Exekutiven (Regierungsrat und Gemeinderäte) ebenso wie für die Bürger-, Kirchen- und Korporationsräte; Einführung des Kandidatenstimmenproporzes für die Wahlen in die Parlamente (Kantonsrat und Grosser Gemeinderat). Von der Regierung beantragt. Vom Kantonsrat angenommen (LNN, 17.1 1., 3.12.) – 2) Volksinitiative der CVP "für starke Persönlichkeiten statt Parteien". Wiedereinführung der Majorzwahl für den Regierungsrat. Eingereicht. Von der Kantonsratskommission aus formalen Gründen für ungültig erklärt (Bund, 30.1.; LZ, 16.4.; vgl. SPJ 1992, S. 310).
ZÜRICH: Revision des Wahlgesetzes. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Unvereinbarkeit von Beamtung oder Anstellung beim Kanton mit der Wählbarkeit in den Rat wird vom Kantonsrat aufgehoben, der auch beschliesst, auf Ausstandsregelungen zu verzichten. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung angenommen. In der Volksabstimmung vom 28.11. mit 77,0% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 47,5%; Nein-Parole der FraP (NZZ, 8.6., 15.6., 13.7., 12.11., 29.11.; vgl. SPJ 1992, S. 310).