Année politique Suisse 1993 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 2. ÖFFENTLICHE FINANZEN — FINANCES PUBLIQUES
APPENZELL AUSSERRHODEN: Staatsrechnung 1992. Von der Landsgemeinde am 25.4. angenommen (SGT, 26.4.).
APPENZELL INNERRHODEN: Spargesetz. Von der Landsgemeinde am 25.4. angenommen (SGT, 26.4.).
BASEL-LAND: Sparpaket. Vom Landrat in 2. Lesung angenommen (BaZ, 30.3., 25.5.).
BERN: 1) Staatsanleihe von 700 Mio Fr. Vom Grossen Rat einstimmig zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet. ln der Volksabstimmung vom 26.9. mit 61,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 40,7% (Bund, 1.7., 27.9.; vgl. SPJ 1992, S. 312) – 2) Neues Finanzhaushaltgesetz. Vom Grossen Rat in 1. Lesung angenommen (Bund, 9.12.; vgl. SPJ 1992, S. 312) – 3) Zweites Massnahmenpaket zur Wiedererlangung des Haushaltsgleichgewichts. Arbeitszeitreduktionen mit Lohnkürzungen; Verschiebung der Besoldungsrevision; Subventionskürzungen. Vom Grossen Rat in 1. Lesung beraten (Bund, 2.7.).
GENEVE: 1) Initiative populaire «Halte aux déficits». Aboutie avec plus de 12 000 signatures (JdG, 8.4.; cf. APS 1991, p. 310) – 2) Loi pour rendre l'équilibre financier de l'Etat. L'équilibre du compte de fonctionnement de l'Etat de Genève avant amortissement doit être rétabli au plus tard en 1997; et l'équilibre dudit compte de fonctionnement, compte tenu des amortissements, devra intervenir au plus tard à l'an 2000. Approuvée par le Grand Conseil en réponse à l'initiative populaire «Halte aux déficits» (JdG, 8.10.). Cf. aussi supra, le.
GLARUS: Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes sowie neues Gemeindehaushaltsgesetz. Vom Landrat zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet. An der Landsgemeinde vom 2.5. angenommen (NZZ, 9.3., 3.5.; Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus vom Jahre 1993).
LUZERN: Neues Gebührengesetz. Anhebung der Gebührensätze. Von der Regierung vorgestellt. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung angenommen (LNN, 9.3., 14.9.; LZ, 22.6., 15.9.).
NEUCHATEL: Révision légale qui permet aux communes d'intégrer la fortune communale à leur fortune nette. Approuvée par le Grand Conseil (Express, 18.11.).
NIDWALDEN: Änderung von sieben Gesetzen im Rahmen eines Sparpakets. Aufhebung der kantonalen Beiträge an private Zivilschutzbauten; Aufhebung der Beiträge an die Gemeinde Ennetbürgen für den Unterhalt der Honeggstrasse; Streichung der Formulierung, welche die kantonalen Unterhaltsbeiträge an "fortlaufende" Bachverbauungen bindet, aus dem Wasserbaugesetz; Aufhebung der Kantonsbeiträge an Kehrrichtverwertungsanlagen und Kehrrichtfahrzeuge durch Änderung des Gewässerschutzgesetzes; Aufhebung der Subventionierung der Anschaffung landwirtschaftlicher Maschinen sowie der Beiträge an die Prämien der Hagelversicherung; geringere Subventionierung der Kosten des Veterinärwesens; Senkung der Beiträge an die Viehversicherungskassen sowie Kompetenz des Landrats, diese Beiträge festzulegen. Von der Regierung beantragt. Auf Antrag eines Landrats der CVP wird die Beteiligung des Kantons an den Prämien der Hagelversicherung beibehalten. In 1. Lesung angenommen (LNN, 11.12., 16.12.).
SANKT GALLEN: Zweites Sparpaket. Von der Regierung vorgelegt. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung angenommen. Die Artikel über das Ergänzungsleistungsgesetz und die Höhenklinik Walenstadt-Berg werden nicht der Volksabstimmung unterstellt (SGT, 19.3., 2.7., 3.7.).
SCHAFFHAUSEN: Zweites Massnahmenpaket zur Sanierung des Haushalts. Vom Regierungsrat vorgelegt (SN, 14.7.).
SOLOTHURN: Neue Gebührentarife. Referendum des "Referendumskomitees gegen überhöhte Gebührentarife", dem Vertreter aus Industrie und Gewerbe sowie Repräsentanten der AP angehören. Mit 2864 Unterschriften eingereicht (SZ, 24.12.).
ZÜRICH: Sparpaket. Anhebung des Steuerfusses um 3% auf 111%; Abbau von 500 Stellen in der Verwaltung, Verzicht der kantonalen Beamten auf den Teuerungsausgleich sowie Lohnerhöhungen; Verkleinerung des Obergerichts; Abschaffung des Geschworenen- und des Kassationsgerichts; Übertragung der Ausbildungskosten im Zivilschutz auf die Gemeinden; Kürzung der Krankenkassenbeiträge; Herabsetzung der Beiträge an die Gemeinden für Zusatzleistungen der AHV/IV; Erhöhung des Vermögensverzehrs bei Altersrenten in Heimen und Heilanstalten; Reduktion der Beiträge für die Bewirtschaftung von Berg- und Hügelzonen sowie für Differenzzulagen der AHV-Ausgleichskassen; Abschaffung der Angebotspflicht der Gemeinden für freiwillige Fortbildungskurse in Handarbeit und Hauswirtschaft; Reduktion des Subventionssatzes für die Bezirksjugendsekretariate; Verzicht auf Betriebsbeiträge an Sonderabfallstellen. Weitere Sparmassnahmen in der Kompetenz des Kantonsrates in den Bereichen Gerichtsgebühren, Rentenwesen, Verkehrs- und Schulwesen sowie Spitäler. Vom Regierungsrat beantragt (NZZ, 23.9.).
Copyright 2014 by Année politique suisse
Dieser Text wurde ab Papier eingescannt und kann daher Fehler enthalten.