Année politique Suisse 1993 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 3. WIRTSCHAFT - ECONOMIE
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Industrie, Gewerbe, Handel — Industrie, arts et métiers, commerce
BASEL-STADT: Neues Ruhetags- und Ladenschlussgesetz. Ermöglichung eines Abendverkaufs bis 20 Uhr pro Woche; Einführung von Ausnahmeregelungen zur weiteren Liberalisierung; Erleichterungen für Bäckereien, Konditoreien, Blumengeschäfte, Kioske, Geschäfte mit Milchprodukten und offene Stände für Esswaren für den Verkauf an Sonn- und Feiertagen; Erlaubnis von Theatervorführungen und ähnlichen Veranstaltungen an hohen Feiertagen. Von der Regierung vorgelegt. Vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 18.6., 14.10.).
BERN: Volksinitiativen der Jungfreisinnigen für eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten. Gescheitert (Bund, 23.3.; vgl. SPJ 1992, S. 318).
FRIBOURG: Loi modifiant la loi d'application du code des obligations révisé et de l'ordonnance fédérale sur le registre du commerce. Adoptée par le Gouvernement et transmise au Grand Conseil (Lib., 19.8.).
LUZERN: Neues Gewerbepolizeigesetz. Verzicht auf eine Regelung der Bereiche Marktwesen, Wandergewerbe, Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen, Pfandleihanstalten sowie gewerbsmässige Vermittlung im Grundstücksverkehr. Von der Regierung in die Vernehmlassung gegeben (LZ, 8.7.).
OBWALDEN: Neues Markt- und Gewerbegesetz. Zuständigkeit der Einwohnergemeinde für die Bewilligung von Vieh- und Warenmärkten; Verzicht auf die Bewilligungspflicht für Wanderläden und Wanderlager; Beibehaltung des kantonalen Patents für das Hausiergewerbe; Beschränkung der Bewilligungspflicht im Unterhaltungsgewerbe auf gewerbsmässige Schaustellungen, die geeignet sind, die Sicherheit von Personen und Sachen zu gefährden oder die öffentliche Ruhe und Ordnung zu stören; Unterstellung der Betriebe mit Waren-, Dienstleistungs- und Spielautomaten sowie von Spiellokalen unter die Bewilligungspflicht; Einführung einer Bedürfnisklausel für Spiellokale. Vom Regierungsrat vorgelegt. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung angenommen (LZ, 18.6., 16.10., 20.11.; vgl. SPJ 1992, S. 318).
SCHAFFHAUSEN: Gesetz über Warenhandel und Schaustellungen. Weitestgehende Delegation der Kompetenzen an die Gemeinden; Beibehaltung einer kantonalen Bewilligungspflicht nur dort, wo der Schutz öffentlicher oder privater Interessen dies erfordert, wie beim Hausierwesen oder bei öffentlichen Sammlungen; Aufhebung der Bewilligungspflicht dagegen im Bereich des Marktwesens, der Wanderlager, des Handels durch Verkaufswagen, der Schaustellungen und Aufführungen sowie der Warenautomaten; wesentliche Vereinfachung der Bewilligungspflicht bei Sonderverkäufen. Von der Regierung vorgelegt. Vom Grossen Rat in 1. Lesung angenommen (SN, 21.10., 14.12.).
ZÜRICH: 1) Einzelinitiative für eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten. Offnungszeiten von 6 bis 21 Uhr an Werktagen (mit Verlängerungsmöglichkeit bis 22 Uhr) und von 10 bis 17 Uhr an Sonntagen. Vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen. Vom Kantonsrat definitiv unterstützt, jedoch zuhanden der Volksabstimmung zur Ablehnung empfohlen. Gegenvorschlag der Regierung: Änderung. des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage. Offnungszeiten an Werktagen von 6 bis 20 Uhr, mit der Möglichkeit für die Gemeinden, den Ladenschluss um eine Stunde hinauszuschieben; Beibehaltung des sonntäglichen Verkaufsverbots. Vom Kantonsrat angenommen. In der Volksabstimmung vom 28.11. wird die Einzelinitiative mit 63,9% der Stimmen verworfen, der Gegenvorschlag jedoch mit 52,6% angenommen; in der Stichfrage wäre der Gegenvorschlag mit 64,2% der Stimmen angenommen worden; Stimmbeteiligung: 47,5%; Ja-Parolen zur Einzelinitiative von FDP und LdU; Nein-Parolen zum Gegenvorschlag von SP, EVP, GP, SD und FraP (NZZ, 15.6., 13.7., 29.11.) — 2) Einzelinitiative für eine Unterstellung der Videotheken unter das Ladenschlussgesetz. Von Regierungs- und Kantonsrat abgelehnt. In der Volksabstimmung vom 28.11. mit 53,6% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 47,5%; Ja-Parolen von CVP, SP, LdU, EVP, GP und SD (NZZ, 29.11.).