Année politique Suisse 1993 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK — POLITIQUE SOCIALE
APPENZELL AUSSERRHODEN: 1) Teilrevision des Kinderzulagengesetzes. Von der Landsgemeinde am 25.4. angenommen (SGT, 26.4.; vgl. SPJ 1992, S. 331) – 2) Mutterschaftsgesetz. Erwerbsersatzleistungen für finanzschwache Eltern für die Dauer eines Jahres nach der Geburt des Kindes. Vom Kantonsrat abgelehnt (NZZ, 16.11.).
BERN: Änderung des Kinderzulagengesetzes. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung angenommen (Bund, 24.3., 24.6.; vgl. SPJ 1992, S. 331).
LUZERN: Gesetz zur Errichtung einer Amtsstelle zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. Von der Regierung vorgelegt (LZ, 30.10.).
ZUG: Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen. Keine Ausdehnung des Gesetzes auf Erwachsene ohne Kinder. Vom Kantonsrat in 1. Lesung angenommen (LNN, 26.2.; vgl. SPJ 1992, S. 331).
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