Année politique Suisse 1993 : Grundlagen der Staatsordnung
Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein
Die Verständigungskommissionen der eidgenössischen Räte präsentierten in ihrem Bericht eine Reihe von Vorschlägen zur Überbrückung der kulturellen und sprachlichen Entfremdung zwischen der Deutschschweiz und der Romandie. – Die Volksinitiative "für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag" der Schweizer Demokraten wurde von über 83% der Stimmenden angenommen. – Mit der Überweisung einer Motion durch den Ständerat erhielt die Diskussion um die Totalrevision der Bundesverfassung neuen Schwung. – Mit grossem Mehr sprachen sich die Berner Stimmberechtigten für die Annahme der neuen Staatsverfassung aus.
 
Das Vertrauen der Schweizer Bevölkerung in die Behörden, Parteien und Verbände hat sich im Berichtsjahr weiter verringert. Laut den Ergebnissen des Marktforschungsinstituts Demoscope stieg der Anteil der Befragten, welche wenig bis gar kein Vertrauen in die Regierung haben, gegenüber dem Vorjahr um drei auf 27 Prozent, während die Anzahl Personen mit vollem und ziemlichem Vertrauen in den Bundesrat stagnierte. Ein genereller Rückgang war insbesondere beim Vertrauen in die Parteien und Verbände sowie in die kantonalen und kommunalen Behörden festzustellen. Laut der Univox-Umfrage zum Verhältnis Bürger-Staat erzielte die Zauberformel bei der Bevölkerung trotz den Misstönen rund um die Bundesratsersatzwahl eine hohe Akzeptanz. Eine Mehrheit der Befragten sprach sich aber für die Volkswahl der Landesregierung aus, nachdem 1988 noch das geltende System Zustimmung gefunden hatte. Eine Mehrheit glaubte ferner, dass der Bundesrat für die wichtigsten Probleme wie Arbeitslosigkeit, Drogen und Aids eine Lösung finden werde. Im übrigen zeigte sich, dass bei der Bewertung staatlicher Stellen weitere Image-Einbussen, vor allem bei den PTT, zu verzeichnen waren [1]. Entgegen den gängigen Vorstellungen ergab eine weitere Demoscope-Studie, dass die eher als typisch germanisch eingestuften Eigenschaften wie Hang zum Materialismus, Erfolgsstreben, Sauberkeit und Aggressivität bei den Romands im allgemeinen ausgeprägter waren als bei den Deutschschweizern [2].
In einer repräsentativen Umfrage des Magazins Reader's Digest, welche von den Befragten wissen wollte, welcher Kanton der sympathischste sei, plazierte sich das Tessin mit Abstand an erster Stelle, gefolgt von Bern, Graubünden und Wallis. Ausser dem Kanton Jura, der auf dem zweitletzten Platz landete, waren alle Kantone der Romandie im ersten Drittel der Rangordnung vertreten. Den Schluss bildete der Kanton Zürich [3]. In einem sogenannten Kantonsrating beurteilte das Wirtschaftsmagazin "Bilanz" die Attraktivität der 26 Stände nach unterschiedlichen Kriterien wie Finanzen, Steuern, Wirtschaft, öffentliches Angebot, Umweltqualität und allgemeine Befindlichkeit. Dabei plazierte sich der Kanton Zug an erster Stelle, gefolgt von Graubünden und Nidwalden [4].
 
Nationale Identität
Wichtiges Diskussionsthema im Berichtsjahr blieb nach der Ablehnung des EWR-Vertrages die Frage, auf welche Weise zwischen den verschiedenen Bevölkerungsund Sprachgruppen eine Einigung in bezug auf die zukünftige Europapolitik der Schweiz erreicht werden könnte. Der Genfer Staatsrat und alt Nationalrat Guy-Olivier Segond (fdp) wies unter anderem auch auf die Notwendigkeit hin, innerhalb der Deutschschweiz – vor allem zwischen Stadt und Land – Brücken zu schlagen [5]. Eine Tagung zum Thema "Europa als kulturelle Herausforderung" auf dem Schloss Waldegg bei Solothurn zeigte den Teilnehmern und Teilnehmerinnen auf, wie schwierig die Position der mit Schuldgefühlen behafteten Deutschschweizer gegenüber der zum Teil apodiktischen Haltung der Welschen war. Jacques Pilet, Chefredaktor des "Nouveau Quotidien", forderte zur Bewältigung der Krise namentlich eine verbesserte Kommunikation in Form eines Ausbaus des Strassen- und Schienennetzes zwischen den Regionen und der Realisierung des Swiss-Metro-Eisenbahn-Projektes sowie die systematische Förderung der Zweisprachigkeit an den Schulen [6].
Ähnliche Forderungen wurden an einer Tagung in Lausanne auch von den "Rencontres suisses", einer Gruppe von Wissenschaftern und Intellektuellen, gestellt. In ihren Augen muss sich die Förderung des nationalen Zusammenhalts und des Heimatgefühls am Ziel einer gemeinsamen Zukunft orientieren [7]. Einzelne Gemeinden, welche zum Teil schon vor der EWR-Abstimmung sprachübergreifende Gemeinde- oder Städtepartnerschaften eingegangen waren, engagierten sich konkret für die kulturelle Verständigung, indem sie einen Schüleraustausch oder gegenseitige Behördenbesuche organisierten [8].
Auf der Suche nach verschiedenen Gründen der Ablehnung des EWR-Vertrages durch eine Mehrheit der Deutschschweizer stiessen politische Beobachter auf die Bedeutung des Heimatgefühls, das für viele Stimmende in der Deutschschweiz entscheidend für die Ablehnung des EWR-Vertrages gewesen war. Viele Romands wurden sich bewusst, dass in der Vielschichtigkeit des Begriffs "Heimat", der im Französischen nur auf umständliche Weise umschrieben werden kann, einer der kulturellen Unterschiede zwischen der alemannischen und der welschen Bevölkerung begründet ist. Kultur- und Medienschaffende der Romandie stellten auch einen verstärkten Trend zur Herstellung eines Heimatbezugs in der Musik und im Kinoschaffen von Deutschschweizern fest. Im Gegensatz zur Romandie schienen ihnen die Intellektuellen und die Jungen ebenso wie die andern sozialen Schichten und Altersklassen in der Deutschschweiz den Mythen um Berge und Heimat stark verbunden [9].
Nach der Verwerfung des EWR-Vertrages in der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992 hatte das Parlament Spezialkommissionen zur Verständigung zwischen den Sprachgebieten bestellt. Die Aufgabe der 15 National- und acht Ständeräte bestand darin, Vorschläge zur Überbrückung der kultur- und sprachpolitischen Gräben auszuarbeiten. In ihrem Bericht forderten die Verständigungskommissionen unter anderem eine Totalrevision der Bundesverfassung, eine zukunftsgerichtete 150-Jahr-Feier des Bundesstaats sowie eine Landesausstellung im Jahre 2000, welche ein Begegnungsort für die verschiedenen Kultur- und Sprachgemeinschaften werden soll. Insbesondere im Geschichtsunterricht sollte das Augenmerk vermehrt auf die Bundesstaatsgründung und die Geschichte der modernen Schweiz gerichtet werden [10].
Der Ständerat überwies eine gemeinsame, auf der Basis eines Zwischenberichts erarbeitete Motion der beiden Verständigungskommissionen, welche vom Bundesrat verlangt, bei allen Beschlüssen der sprachlichen und regionalen Verständigung innerhalb der Schweiz besondere Beachtung zu schenken. Verschiedene Redner wiesen in ihren Erwägungen auf den verstorbenen Schriftsteller Dürrenmatt hin, der schon vor Jahren festgestellt hatte, dass die deutsche und die französische Schweiz längst nicht mehr miteinander, sondern nur gerade nebeneinander leben [11].
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"1. August-Initiative"
Ohne lange Diskussionen hiessen National- und Ständerat die von den Schweizer Demokraten am 25. Oktober 1990 eingereichte Volksinitiative "Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag" mit 62 zu 2 resp. 22 zu 6 Stimmen gut. In bezug auf den Begriff arbeitsfrei, welcher im Initiativtext nur ungenau definiert war, wies der Kommissionssprecher der kleinen Kammer darauf hin, dass dieser Feiertag gemäss Bundesrat nicht kompensiert wird, falls er auf einen Sonntag fällt, dass er aber von Arbeitnehmern kompensiert werden kann, wenn er in den Ferien auf einen andern Tag als auf den Sonntag fällt [12].
Obwohl die Schweizer Demokraten mit der Lancierung der Initiative patriotische Ziele verfolgten, war ihr Vorschlag praktisch unbestritten, da auch die Attraktivität eines zusätzlichen Feiertages sowie der Aspekt der einheitlichen Regelung eine wichtige Rolle im Entscheidprozess spielten. Bis anhin war der 1. August in den Kantonen Zürich, Schaffhausen, Thurgau, Tessin und Genf ein Feiertag, während in den andern Kantonen entweder halbtags oder bis vier Uhr gearbeitet wurde. Im Vorfeld der Abstimmung gaben einzig die allfälligen Kosten für die Arbeitgeber Anlass zu Diskussionen [13].
Für die Volksabstimmung gaben alle Parteien ausser den Grünen und der LP die Ja-Parole heraus. Für die Liberalen bedeutete die Bundeskompetenz einen zu starken Eingriff in den Föderalismus, weshalb sie das Begehren ablehnten; die Grünen entschlossen sich für Stimmfreigabe, weil sie keine Initiative aus der rechtsnationalistischen Ecke unterstützen wollten. In der SP sorgte der Umstand, dass zwölf sozialdemokratische Abgeordnete im Abstimmungskomitee zusammen mit Mitgliedern oder Sympathisanten der Schweizer Demokraten vertreten waren, für Unmut. Die Gewerkschaften empfahlen die Ja-Parole, während sich der Arbeitgeber- und der Gewerbeverband wegen der Belastung der Wirtschaft durch einen zusätzlichen Feiertag bei voller Lohnzahlung gegen die Initiative stellten [14].
Volksinitiative "für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag". Abstimmung vom 26. September 1993
Beteiligung: 39,9%
Ja: 1 492 285 (83,8%) / 20 6/2 Stände
Nein: 289 122 (16,2%)

Parolen:
Ja: FDP (*6), SP, CVP (*3), SVP (*2), AP, SD, LdU, EVP, PdA, EDU, Lega; SGB, CNG.
Nein: LP (*2); ZSAO, SGV.
Stimmfreigabe: GP (*3).
* In Klammern Anzahl abweichender Kantonalsektionen
In der Abstimmung vom 26. September befürworteten 83,8% der Stimmenden die Initiative, wobei alle Kantone zustimmten. Der Kanton Appenzell Innerrhoden, der schon überdurchschnittlich viele Feiertage kennt, unterstützte die Initiative mit 59,3% am knappsten, während das Tessin und Genf mit 92,9% resp. 90,2% am deutlichsten zustimmten [15].
Gemäss der Vox-Analyse ergaben sich bei den sozio-demographischen Merkmalen nur relativ geringe Unterschiede in der Zustimmung. Paradoxerweise stimmten die Wähler und Wählerinnen aus dem linken Spektrum der von den SD lancierten Initiative viel stärker zu, als jene aus dem rechten Teil, was wiederum auf die unterschiedliche Bedeutung der Initiative zurückzuführen war. Den einen ging es vor allem um einen zusätzlichen bezahlten arbeitsfreien Tag, den anderen um den Bundesfeiertag. Der positive Ausgang der Volksabstimmung konnte demzufolge kaum als Sieg der Rechtsparteien interpretiert werden [16].
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Landesausstellung und Jubiläumsfeier
Der Kanton Wallis schlug im Anschluss an die Erwägungen der Verständigungskommissionen vor, die Landesausstellung im Kantonshauptort Sion zu organisieren. Aber auch die Kantone Genf, Neuenburg und Tessin machten sich für eine Landesausstellung 2000 auf ihrem Gebiet stark. Die Genfer Regierung präsentierte eine Vorstudie, welche vorsieht, die Trilogie Leben, Denken und Schaffen spielerisch darzustellen. Während das Projekt eines Walliser Komitees unter dem Titel "Demopolis 2000" eine Zukunftsstadt von ca. 60 Hektaren Fläche beim Kantonshauptort Sion vorsieht, plant ein Neuenburger Komitee eine eher konventionelle Ausstellung mit Kantons-, Bundes- und Europapavillons, verteilt zwischen dem Seeufer und dem Passübergang Vue des Alpes [17].
Gegen Ende des Berichtsjahres präsentierte die Tessiner Regierung ihr dezentrales Konzept für eine Landesausstellung im Jahr 1998. Die von Stararchitekt Mario Botta präsidierte Arbeitsgruppe sieht vor, auf drei grenzüberschreitenden Seen der drei Kulturräume, dem Boden-, dem Genfer- und dem Langensee, Ausstellungen zu den drei gesellschaftlichen Grundaspekten Frieden, Leben und Wissen zu organisieren [18].
In Beantwortung einer Interpellation Iten (fdp, ZG) zu den Vorbereitungsarbeiten der 150-Jahr-Feier des Bundesstaates antwortete Bundesrätin Dreifuss, dass erste Projektskizzen im Bundesamt für Kultur ausgearbeitet würden. Es stünde auch schon fest, dass das Landesmuseum, welches im Jubiläumsjahr nicht nur sein 100jähriges Bestehen, sondern auch die Eröffnung des Westschweizer Ablegers in Prangins (VD) feiern kann, in die Feierlichkeiten einbezogen wird. Ständerat Iten unterstrich in seiner Begründung, dass das Jubiläumsjahr 1998 zum Gedenken an die Bundesstaatsgründung vor 150 Jahren sowie als Markstein des Endes der Alten Eidgenossenschaft 1798 respektive des Beginns der Helvetik vor 200 Jahren einen historischen Rückhalt für die gesamte Eidgenossenschaft darstellt, im Gegensatz zum 700-Jahr-Jubiläum im Jahre 1991 [19].
Eine wissenschaftliche Arbeit über Nationalismus im Rahmen der Bundesfeierlichkeiten zeigte auf, wie schwierig die Zielsetzungen der Bundesfeiern bei der 700-Jahr-Feier mit jenen der Vorbereitungen zur EWR-Abstimmung in Einklang zu bringen waren. Patriotismus, Nationalismus und Sonderfalldenken konnten gemäss dieser Studie im Rahmen der Feierlichkeiten eine Eigendynamik entwickeln, die durch die vorwiegend auf rationaler Ebene geführte Argumentation der EWR-Befürworter nicht mehr gebremst werden konnte [20].
 
Totalrevision der Bundesverfassung
Nach der Ablehnung des EWR-Vertrages und den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten in bezug auf die politische Integration der Schweiz in ihr europäisches Umfeld wurde der Ruf nach einer inneren Reform in der Gestalt einer Totalrevision der Bundesverfassung wieder stärker. Die kleine Kammer überwies eine entsprechende Motion von Josi Meier (cvp, LU), welche vom Bundesrat verlangt, eine Vorlage auszuarbeiten, über welche das Parlament im Jubiläumsjahr abstimmen kann. In ihrer Begründung machte sie klar, dass durch die politischen und wirtschaftlichen Umbrüche in Europa und der Welt eine Revision nicht nur formeller, sondern auch materieller Art notwendig sei. Die Schwierigkeit einer auch inhaltliche Ziele verfolgenden Revision besteht laut den Staatsrechtlern Rhinow (fdp, BL) und Zimmerli (svp, BE) darin, den politischen Willen zu dieser Totalrevision auszumachen sowie einen Konsens aller politisch Verantwortlichen zu den Leitlinien der Revision zustandezubringen; Konflikte um gewisse materielle Änderungen seien bereits vorprogrammiert. Neben dem Haupttext sollten dem Parlament deshalb auch Varianten unterbreitet werden, in welchen lediglich Reformen der politischen Institutionen vorgeschlagen werden [21].
 
Kantonale Verfassungsrevisionen
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Bern
Die Stimmberechtigten des Kantons Bern haben die im Vorjahr vom Parlament beschlossene Totalrevision der Staatsverfassung mit einem Ja-Anteil von 77,8% gutgeheissen. Als einziger Amtsbezirk lehnte das Oberhasli die Vorlage ab. Die 100jährige Verfassung wird damit auf Anfang 1995 durch ein Regelwerk ersetzt, das wichtige Neuerungen bei den Grundrechten, den politischen Rechten sowie den Finanzkompetenzen der Behörden bringt [22]. Unmittelbar nach der Volksabstimmung wurde ein der EVP nahestehendes Komitee gegründet, das eine Volksinitiative für die explizite Erwähnung von Gott in der Verfassung lancierte [23].
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Übrige Kantone
Im Kanton Luzern verabschiedete der Grosse Rat eine Vorlage über ein neues Verfahren zur Totalrevision der knapp 120 Jahre alten Staatsverfassung. In der Volksabstimmung nahmen die Luzerner Stimmberechtigten zwar die Einsetzung eines 100köpfigen Verfassungsrates an, verwarfen jedoch dessen paritätische Besetzung mit je 50 Frauen und Männern mit 64,7% Nein-Stimmen [24].
Die Verfassungskommission des Kantons Appenzell Ausserrhoden legte den Entwurf für eine neue Staatsverfassung vor. Wesentliche Neuerungen betreffen unter anderem die Erweiterung der Volksrechte; künftig soll jede Bürgerin und jeder Bürger mittels der sogenannten Volksdiskussion zu einer Landsgemeindevorlage persönlich im Kantonsparlament Stellung nehmen können. Besonders kontrovers war der Vorschlag, Ausländern, die über zehn Jahre in der Schweiz und mindestens fünf Jahre im Kanton ihren Wohnsitz haben, das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu erteilen. In bezug auf die Behördenwahlen sieht der Entwurf einerseits die Verlängerung der Amtsdauer der Regierungsräte von einem auf drei Jahre vor, andererseits soll aber auch die Volkswahl des Ständerats an der Landsgemeinde eingeführt werden. Die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau wurde explizit festgeschrieben, ohne jedoch Quotenregelungen einzuführen. Wie im Kanton Bern machten sich gewisse religiöse Kreise für die Erwähnung von Gott in der Präambel stark. Im Berichtsjahr konnte die Vernehmlassung zum Entwurf noch nicht abgeschlossen werden [25].
Die Regierung des Kantons St. Gallen sprach sich in ihrem Bericht über eine Totalrevision der aus dem Jahr 1890 stammenden Verfassung zugunsten von gestaffelten Teilrevisionen aus, die gemäss ihrer Dringlichkeit nacheinander durchgeführt werden sollen. Damit stellte sie sich gegen die vorberatende Parlamentskommission, welche für eine Totalrevision eintrat. Als vorrangig bezeichnete der regierungsrätliche Bericht den Umbau der regionalen und organisatorischen Gliederung des Kantons sowie die Neuorganisation des Verhältnisses zwischen Gemeinden und Kanton einschliesslich der finanziellen Verflechtungen. Erst in zweiter Priorität sollen Fragen der Staatsfinanzen, der Gewaltentrennung und Behördenorganisation sowie der politischen Rechte behandelt werden [26].
 
Weiterführende Literatur
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Allgemeines
P. A. Bloch (Hg.), Krise als Chance, Feldbrunnen / St. Niklaus 1993 (Dokumentation zur Tagung "Europa als kulturelle Herausforderung").
M. Mittler (Hg.), Einheit Schweiz. Reflexionen über den Zustand des Landes, Zürich 1993.
B. Schader / W. Leimgruber (Hg.), Über Wesen und Funktion eidgenössischer Verbandsfeste, Basel 1993.
B. Voutat, Penser le politique. Regards sur la Suisse, Lausanne 1993.
A. Wildermuth (Hg.), Wie überlebt die Schweiz, Bern 1993.
J. Ziegler, Le bonheur d'être Suisse, Paris 1993.
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Nationale Identität
F. Cotti, «Intégration européenne et identité suisse», in Documenta, 1993, Nr. 2, S. 9 ff.
F. Cotti, "Die Schweiz von heute und morgen. Innerer Zusammenhalt und Öffnung nach aussen", in Documenta, 1993, Nr. 2, S. 5 ff.
B. Crettaz, La Beauté du Reste, Genève 1993 (Buch zur gleichnamigen Ausstellung über Mythen und nationale Identität im Musée d'Ethnographie in Genf).
U. Hugelshofer, Wie ist der Nationalismus im Rahmen der Bundesfeierlichkeiten von 1991 einzuschätzen, Bern (Lizentiatsarbeit Uni Bern) 1993.
D. Kläy, La cohésion nationale face aux problèmes de l'Europe, Bienne 1993.
O. Piller, "Ein Schritt hin zur besseren Verständigung", in Documenta, 1993, Nr. 3, S. 7 f. (Ansprache zur Session in Genf).
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Bundesverfassung
A. Koller, "Das politische System der Schweiz auf dem Prüfstand", in Documenta, 1993, Nr. 4, S. 12 ff.
A. Kölz, Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte. Ihre Grundlinien vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848, Bern 1992.
A. Kölz (Hg.), Quellenbuch zur neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte, Bern 1992.
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Kantonale Verfassungen
S. Hardmeier / H. Hirter / A. Vatter, Begleitanalyse zur Abstimmung über die neue Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993: Eine repräsentative Befragung der Stimmenden im Kanton Bern und eine Aggregatdatenanalyse der Gemeinderesultate, Bern 1993.
H.-J. Schär, "Totalrevision der Ausserrhoder Verfassung", in Gesetzgebung heute, 1993, Nr. 3, S. 49 ff.
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M.R.
 
[1] Demoscope: TA, 10.7.93; BZ, 22.7.93. Univox: Univox-Jahresbericht 1993, II-A; Bund, 28.8.93.
[2] SoZ, 17.10.93.
[3] Suisse, Dém. und Express, 22.1.93.
[4] Bilanz, 1993, Nr. 2, S. 24 f.; BZ, 26.1.93.
[5] BZ, 4.1.93.
[6] TA, 8.5.93; siehe auch Lit. Bloch und Cotti.
[7] TA, 29.7.93; BaZ, 31.7.93.
[8] LNN, 16.3.93; TA, 29.6.93. Siehe auch LNN, 27.11.93 und 24 Heures, 29.11.93.
[9] NQ, 26.3. und 7.9.93. Zur Erklärung der Ablehnung des EWR siehe auch Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 6. Dezember, Genf 1993 sowie unten, Teil I, 2 (Europe) und SPJ 1992, S. 16 f. und 72.
[10] Kommission: TA, 11.2.93; NZZ, 2.4.93; SPJ 1992, S. 17. Bericht: BBl, 1994, I, S. 17 ff. ; NZZ und Bund, 23.10.93; Suisse, 23.11.93. Allgemeines zum Verhältnis Deutschschweiz-Romandie siehe auch TAM, 6.2.93.
[11] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 1032 ff.; Presse vom 15.12.93; TA, 16.12.93. Zur Session der Bundesversammlung in Genf vgl. unten, Teil I, 1c (Parlament).
[12] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 76 ff. und 1451; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 310 f. und 580; BBl, 1993, II, S. 871 f. Siehe auch SPJ 1992, S. 16.
[13] TA, 31.7.93.
[14] TA, 9.9.93.
[15] BBl, 1993, IV, S. 266; Presse vom 27.9.93.
[16] Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 26. September 1993, Genf 1993.
[17] NZZ, 14.5.93; TA, 8.9.93. Zu Genf siehe auch Suisse, 22.8. und 22.10.93, zum Wallis NF und NQ, 12.5. und 2.9.93.
[18] NZZ und TA, 29.12.93.
[19] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 738 ff.; LZ und BaZ, 7.10.93.
[20] Lit. Hugelshofer; siehe auch BZ, 21.7.93.
[21] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 1101 ff.; Gesch.ber 1993, 1. Teil, S. 29; LNN, 6.5.93; Presse vom 17.12.93; NZZ, 24.12.93. Vgl. zu den Revisionsbestrebungen auch SPJ 1986, S. 12 f. und 1987, S. 14 f.
[22] Presse vom 7.6.93. Zu den Neuerungen siehe SPJ 1992, S. 19 ff. und 303 f.; Bund, 24.4.93; BZ, 2.6.93; TA, 4.6.93. Zum gleichzeitig gutgeheissenen neuen Recht des Volksvorschlags siehe unten, Teil I, 1c. (Volksrechte). Vgl. auch unten, Teil II, 1a sowie die Abstimmungsanalyse in Lit. Hardmeier sowie TW und BZ, 14.7.93.
[23] Bund, 8.6. und 1.9.93.
[24] LNN, 12.1., 25.10., 17.11. und 29.11.93; TA, 19.11.93; LZ, 29.11.93. Siehe auch SPJ 1992, S. 21 und unten, Teil II, 1a.
[25] SGT, 21.4., 12.5., 15.5. und 19.5.93; BaZ, NZZ und TA, 16.6.93. Vgl. auch SPJ 1992, S. 21 und unten, Teil II, 1a.
[26] SGT, 6.9. und 23.9.93; NZZ, 24.9.93. Siehe auch SPJ 1992, S. 21 und unten, Teil II, 1a.
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