Année politique Suisse 1993 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Grundrechte
Als Zweitrat stimmte der Ständerat ohne Opposition dem Beitritt der Schweiz zum
Internationalen Abkommen von 1965 zur Beseitigung jeglicher Form von Rassendiskriminierung und der dazu erforderlichen Revision des Strafgesetzbuchs zu: In der Schlussabstimmung akzeptierte der Nationalrat dieses neue Antirassismusgesetz bei 13 Gegenstimmen; im Ständerat gab es keine Gegner
[1]. Drei verschiedene Referendumskomitees aus dem rechten Lager ergriffen gegen diese Gesetzesrevision das
Referendum, welches sie mit insgesamt gut 54 000 Unterschriften einreichten
[2].
Die Ständekammer trat auf das im Vorjahr vom Nationalrat im Eilverfahren, d.h. ohne Konsultation des Bundesrates beschlossene Gesetz zur Schaffung einer
Ombudsstelle gegen Rassismus nicht ein. Sie forderte aber den Bundesrat mit einem Postulat auf, die Einrichtung einer derartigen Stelle zu überprüfen. Der Nationalrat forderte daraufhin die Schaffung einer Ombudsstelle mit einer Motion, was die kleine Kammer freilich mit dem Argument ablehnte, dass zuerst die Notwendigkeit und die Funktion einer derartigen Institution abzuklären seien
[3].
[1] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 90 ff., 452 und 579; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1075 ff., 1300 und 1451; BBl, 1993, II, S. 895 f. Zu der ebenfalls vorgesehenen Kommission für Rassismusfragen siehe auch Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2058. Vgl. SPJ 1992, S. 23. Eine Standesinitiative des Kantons Genf aus dem Jahre 1989 für ein Antirassismusgesetz konnte als erfüllt abgeschrieben werden (Amtl. Bull. StR, 1993, S. 101 f.).
[2] BBl, 1993, IV, S. 445 f. Neben je einem von Emil Rahm, Hallau/SH resp. Herbert Meier, Baden/AG repräsentierten Komitee war auch die "Ligue Vaudoise" an der Unterschriftensammlung beteiligt.
[3] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1080; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 101 (Postulat) und 452 ff. (Motion NR).
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