Année politique Suisse 1993 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Grundrechte
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Todesstrafe
Nachdem die Schweiz 1992 die Todesstrafe auch in Kriegszeiten aus ihrem Strafrecht gestrichen hatte, beantragte der Bundesrat dem Parlament die Ratifizierung des zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe. Mit dem Beitritt zu diesem Protokoll würde sich die Schweiz in die Reihe derjenigen Staaten stellen, welche sich auch in der internationalen Politik für die vollständige Abschaffung der Todesstrafe einsetzen. Gegen den Widerstand des Neuenburgers Béguin (fdp), der die Ansicht vertrat, dass die Schweiz sich das Recht auf eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht mit der Unterzeichnung von internationalen Verträgen auf alle Zeiten verbauen sollte, stimmte der Ständerat der Ratifizierung zu. Im Nationalrat war die Ratifizierung unbestritten [4].
 
[4] BBl, 1993, I, S. 995 ff.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 681 ff. und 1130; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2199 und 2589. Vgl. SPJ 1992, S. 24.