Année politique Suisse 1993 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Grundrechte
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Datenschutz
Das im Vorjahr beschlossenen Datenschutzgesetz wurde auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Zum Datenschutzbeauftragten wählte der Bundesrat den früheren Preisüberwacher Odilo Guntern, zum Präsidenten der Datenschutzkommission den St. Galler Professor Rainer Schweizer [5].
Eine Arbeitsgruppe der GPK des Nationalrats legte ihren Bericht und ihre Empfehlungen zur Praxis der Telefonabhörung vor. Sie stellte dabei fest, dass das Ausmass der Abhörungen gering ist und sich die Bundesbehörden an den gesetzlichen Rahmen halten. Gleichzeitig kam sie aber zum Schluss, dass dieses Instrument auf die Bekämpfung des organisierten Verbrechens konzentriert werden sollte und der Datenschutz, namentlich für Drittpersonen, auszubauen sei. Mit dem Einverständnis des Bundesrates überwiesen beide Parlamentskammern eine entsprechende Motion [6].
Der Nationalrat stimmte ferner einem Postulat Seiler (cvp, ZH) zu, welches verlangt, dass die nächste Volkszählung nach einem einfacheren Verfahren und unter Berücksichtigung bestehender Erhebungen und Dateien durchzuführen sei [7].
 
[5] SGT, 15.6.93; Bund, 26.6. und 19.8.93. Vgl. SPJ 1992, S. 24.
[6] BBl, 1993, I, S. 1109 ff. und 1136 ff. (Stellung BR); Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1232 ff.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 973 ff.
[7] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1970. Vgl. SPJ 1990, S. 23.