Année politique Suisse 1993 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Staatsschutz
Die Geschäftsprüfungsdelegation der beiden GPK veröffentlichte einen Bericht über die Weisungen des EJPD vom 9. September 1992 für die Durchführung des Staatsschutzes. Dabei stellte sie fest, dass insbesondere die Vorschrift, dass sich die Staatsschutzorgane nicht mit der Observierung von verfassungsmässig garantierten Rechten befassen dürfen, zu wenig präzis formuliert ist [15].
Der Bundesrat setzte die vom Parlament im Vorjahr verabschiedeten Rechtsgrundlagen für die Einsicht in die Dossiers der Bundesanwaltschaft in Kraft. Von den 29 000 Fichierten, welche ursprünglich auch Dossiereinsicht verlangt hatten, hielten rund 5000 an ihrem Begehren fest [16].
 
[15] BBl, 1993, II, S. 304 ff. Vgl. SPJ 1992, S. 26 f. Vgl. auch den Bericht über den Staatsschutz der vom BR eingesetzten Expertengruppe (Lit. Kreis sowie Presse vom 12.6.93). Siehe auch Plädoyer, 11/1993, Nr. 6, S. 10 ff.
[16] Bund, 21.2.93; Presse vom 17.2.93; NZZ, 7.4.93. Vgl. SPJ 1992, S. 25 f.