Année politique Suisse 1993 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Waffenhandel
Obwohl damit die Kompetenzen der Kantone zu Lasten des Bundes eingeschränkt werden, stimmte auch der Ständerat dem neuen Verfassungsartikel 40bis zu, welcher den Bund beauftragt, Missbräuche im Waffenhandel zu bekämpfen. Zuvor hatten insbesondere die Freisinnigen Loretan (AG) und Rüesch (SG) vom Bundesrat eine explizite Zusicherung erhalten, dass er nicht beabsichtige, in der Ausführungsgesetzgebung das Recht auf Waffenbesitz grundsätzlich in Frage zu stellen. In der Schlussabstimmung wurde die neue Bundeskompetenz vom Nationalrat gegen drei und vom Ständerat ohne Gegenstimmen verabschiedet [46].
Waffenartikel. Abstimmung vom 26. September 1993

Beteiligung: 39,9%
Ja: 1 539 782 (86,3%) / 20 6/2 Stände
Nein: 245 026 (13,7%) / 0 Stände

Parolen:
Ja: alle Parteien ausser AP, Lega.
Nein: AP, Lega, LP (VD).
Die Volksabstimmung über den neuen Verfassungsartikel fand am 26. September statt. Opposition machte sich während der Kampagne kaum bemerkbar. Die Gesellschaft für freiheitliches Waffenrecht "Pro Tell", an deren Widerstand frühere Versuche zur Einführung einer Bundeskompetenz zur Regelung des Waffenerwerbs gescheitert waren, vermochte zwar dem Verfassungsartikel nichts Positives abzugewinnen, sie kündigte jedoch an, dass sie ihre Kräfte voll auf die Ausgestaltung der Ausführungsgesetzgebung konzentrieren wolle. Nachdem sich von den Parteien nur die AP und die Lega sowie die Liberalen des Kantons Waadt gegen den neuen Verfassungsartikel ausgesprochen hatten, nahm das Volk die neuen Bestimmungen mit mehr als 86%-Ja-Stimmen an [47].
 
[46] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 78 ff. und 232; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 639; BBl, 1993, I, S. 1044. Vgl. SPJ 1992, S. 29. Zuvor hatte der StR noch eine entsprechende Motion Salvioni (fdp, TI) aus dem Jahre 1992 überwiesen (Amtl. Bull. StR, 1993, S. 85).
[47] BBl, 1993, VI, S. 262 ff.; Presse vom 25.8.-25.9.93; NZZ, 14.9.93 (Pro Tell) ; der Schweizerische Schützenverein hatte sich für Stimmfreigabe entschieden (NZZ, 18.9.93).