Année politique Suisse 1993 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik / Wettbewerb
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Kartellgesetz
Ein wesentliches Element des vom Bundesrat im Januar vorgestellten Revitalisierungsprogramms für die Schweizerische Wirtschaft bildete die Ankündigung einer Revision des Kartellgesetzes. Ende Oktober gab der Bundesrat den Vorentwurf in die Vernehmlassung. Gestützt auf die Vorschläge einer von ihm eingesetzten Studienkommission möchte er Kartelle zwar nicht gänzlich verbieten, jedoch Absprachen für die Bereiche Preise, Mengen und Gebietsaufteilungen als Behinderung des wirksamen Wettbewerbs erklären und deshalb im Normalfall nicht mehr zulassen. Zudem sprach er sich auch für die Einführung einer Genehmigungspflicht für Fusionen ab einer bestimmten Umsatzsumme aus. Die Klageberechtigung gegen kartellistische Praktiken soll neben betroffenen Firmen, Privatpersonen und Branchenverbänden auch den Konsumentenorganisationen zugesprochen werden. Auf organisatorischer Ebene schlug der Bundesrat die Schaffung eines Bundesamtes für die Durchführung von Marktuntersuchungen vor sowie die Umwandlung der bestehenden Kartellkommission in einen Wettbewerbsrat mit Entscheidkompetenzen [31]. Bereits vor der Vernehmlassung hatte der Vorort Kritik an einer Fusionskontrolle geübt und der Gewerbeverband grundsätzliche Einwände gegen eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts angemeldet [32].
Der Nationalrat befasste sich mit der im Vorjahr eingereichten parlamentarischen Initiative Jaeger (ldu, SG) für einen Wechsel von der Missbrauchsgesetzgebung zu einer in der Verfassung verankerten Kartellverbotsregelung. Eine relativ knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission fand, dass das Kartellrecht zwar einer dringenden Revision bedürfe und reichte zu diesem Zweck auch ein Postulat ein. Da der von Jaeger eingeschlagene Weg angesichts der Vorarbeiten der Regierung zu umständlich sei, schlug sie aber eine Ablehnung seines Vorstosses vor. Gegen den Widerstand der SP, des LdU und der GP hiess der Rat diesen Antrag gut [33]. Der Ständerat beriet die im Vorjahr von der grossen Kammer überwiesene Motion für die Umwandlung der Kartellkommission in ein Kartellamt und für eine Fusionskontrolle. Da er beide Anliegen mehrheitlich skeptisch beurteilte, wandelte er den Vorstoss in ein Postulat um [34].
 
[31] Presse vom 21.1.93 (Revitalisierung); Presse vom 28.10.93 (Vorentwurf). Im Berichtsjahr kündigten namentlich das Zement- und das Schokoladekartell ihre Auflösung an (Presse vom 27.1. und 22.12.93 resp. NZZ, 10.12.93).
[32] SGT, 22.7.93.
[33] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 744 ff. Vgl. auch SPJ 1992, S. 112 f.
[34] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 172; siehe SPJ 1992, S. 112.