Année politique Suisse 1993 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft / Wohnungsbau
Die vom Hauseigentümerverband im Vorjahr lancierte
Volksinitiative "Wohneigentum für alle" wurde mit 161 899 Unterschriften eingereicht. Die Initiative verspricht sich eine Erhöhung der Wohneigentumsquote durch ein generelles Einfrieren des Eigenmietwerts und die Möglichkeit, für den Erwerb von Wohneigentum verwendete Spargelder von der Steuer abzusetzen
[30].
Ende 1992 waren von der sozialdemokratischen Fraktion fünf parlamentarische Initiativen hinsichtlich eines dringlichen Investitionsprogramms zur Linderung von Arbeitslosigkeit und zur Entlastung der Arbeitslosenkasse eingereicht worden, deren Forderungen von der zuständigen Kommission des Nationalrats im Januar 1993 in zwei eigene Kommissionsinitiativen übernommen worden waren. Ziel der Initiativen war einerseits die Schaffung eines Investitionsbonus für Kantone, Gemeinden und öffentliche Institutionen und Investitionen für die energetische Sanierung von Gebäuden, andererseits ein
zeitlich befristetes Investitions- und Beschäftigungsprogramm im Wohnungsbau. Mit letzterem sollten die im Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz festgelegten Mittel für die Jahre 1993/94 um zusätzliche 50 Mio Fr. erhöht werden. Die Gelder sollten allen Bauträgern offenstehen und zur Deckung des Wohnungsbedarfs benötigte, aus Finanzknappheit nicht in Angriff genommene Projekte in Milliardenhöhe auslösen. Beide Räte stimmten den Anträgen mit leichten Abänderungen zu
[31].
Leise Zweifel an der Dringlichkeit der zur Förderung des Wohneigentums verwendeten Bundesgelder äusserte eine
Studie des Nationalfonds "zur Wirksamkeit der staatlichen Wohneigentumsförderung". Darin geben 65% der befragten Bezieher von Bundesgeldern an, ohne staatliche Hilfe keine Möglichkeit besessen zu haben, Wohneigentum zu erwerben. Nach den Autoren der Studie muss diese Zahl allerdings als zu hoch angesehen werden, da Zahlreiche der Betroffenen die Inanspruchnahme der Gelder legitimieren wollten, ohne tatsächlich darauf angewiesen zu sein. Gemäss ihren Schätzungen benötigt bis zur Hälfte aller Bezieher keine Bundeshilfe
[32].
In der Frühjahrssession wandelte der Ständerat eine Motion seiner Kommision, in welcher der Bundesrat angehalten wurde, bis Ende 1993 Projekte im Sinne einer subsidiären und zeitlich befristeten Subjekthilfe im Wohnungsbau vorzulegen, in ein Postulat um
[33].
Eine Motion, welche gleichlautend von den Ostschweizern Engler (cvp, AI) und Rüesch (fdp, SG) in den jeweiligen Räten vorgetragen wurde, forderte den Bundesrat auf, die betreffenden Artikel des Bundesgesetzes über die
direkte Bundessteuer sowie des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden dergestalt zu ändern, dass Fremdkapital nicht als Eigenkapital aufgerechnet wird und Schuldzinsen auf Fremdkapital nicht zum steuerbaren Gewinn gerechnet werden. Den Motionären ging es in erster Linie um eine
Entlastung von Wohnbaugenossenschaften, welche durch die bestehende Gesetzgebung letztlich in den Ruin getrieben würden, wodurch die Wohnbau- und Eigentumsförderungspolitik des Bundes gefährdet sei. Hatte sich Bundesrat Stich in der Ständekammer noch — vergeblich — für eine Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat gewehrt, gab er im Nationalrat seinen Widerstand angesichts der Unterstützung der Vorlage durch alle Fraktionen auf und nahm die Motion als solche entgegen
[34].
[30] Presse vom 23.10.93; vgl. SPJ 1992, S. 180.
[31] Siehe dazu oben, Teil I, 4a (Konjunkturpolitik).
[33] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 208 f.
[34] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 361 f.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1254 f. und 1363 f.
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