Année politique Suisse 1993 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt / Umweltschutzgesetzgebung
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Gentechnologie
Der Bereich Gentechnologie soll gemäss dem Willen des Bundesrates in einzelnen Spezialgesetzgebungen geregelt werden, so beispielsweise im Epidemiengesetz, im Lebensmittelgesetz oder im Umweltschutzgesetz (USG). Die gescheiterte Eurolex-Vorlage des revidierten USG hatte nur ein Minimum an Regelungen vorgesehen, insbesondere was gentechnisch veränderte Organismen betrifft. Das vom Bundesrat in der Botschaft vorgelegte revidierte USG sieht vor, auch den Umgang mit natürlicherweise pathogenen Organismen zu regeln, Vorschriften über den Transport von Organismen zu erlassen sowie die finanzielle Sicherstellung der Behebung nachteiliger Einwirkungen durch umweltgefährdende Organismen zu regeln [21].
Der Nationalrat überwies eine, auf Antrag des Bundesrates in ein Postulat umgewandelte, Motion Bundi (sp, GR), welche von der Regierung Vorschriften über die Einschränkung von Forschung und Anwendung der Gentechnologie bei Tieren und Pflanzen verlangte. In seiner Antwort wies der Bundesrat auf die laufende Revision des Umweltschutzgesetzes hin, welche im dritten Kapitel die Problematik der Gentechnologie in bezug auf umweltgefährdende Organismen regelt [22].
Die eidgenössische Volksinitiative "Zum Schutz von Leben und Umwelt vor Genmanipulation" (Genschutzinitiative) ist mit über 115 000 Unterschriften eingereicht worden. Die Initiative verlangt ein Patentierungsverbot für Tiere und Pflanzen, ein Verbot für Genmanipulationen an Tieren sowie ein Verbot der Freisetzung genmanipulierter Organismen in die Umwelt [23].
 
[21] BBl, 1993, II, S. 1445 ff.; Presse vom 8.6.93; WoZ, 18.6.93. Siehe auch unten, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik). Vgl. auch Umweltschutz (BUWAL), 1993, Nr. 3, S. 10 f. sowie Umweltschutz (SGU), 1993 Nr. 3, S. 4 ff.
[22] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 564.
[23] Presse vom 26.10.93. Vgl. auch SPJ 1992, S. 215 und unten, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik).