Année politique Suisse 1993 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt
 
Gewässerschutz
Das BUWAL arbeitete eine Studie über die Möglichkeit einer Abwasserabgabe aus, da der Finanzbedarf von über einer Mia Fr. pro Jahr für den Ausbau von Kläranlagen künftig nicht mehr durch öffentliche Mittel abgedeckt werden kann. Das neue Gewässerschutzgesetz, welches seit dem 1. November 1992 in Kraft ist, verlangt eine Kostendeckung nach dem Verursacherprinzip, was die Erhöhung des Wasserpreises oder eine nationale Abwasserabgabe, abgestuft nach eingeleiteten Schadstofffrachten, nahe legen würde [32].
Auf Antrag des Bundesrates hat der Nationalrat das Abkommen über den Schutz des Nordostatlantiks genehmigt [33].
Gemäss einer Studie der Eidgenössischen Gewässerschutzkommission trägt die Landwirtschaft zu einem grossen Teil zur Verunreinigung der Gewässer bei, insbesondere was die Belastung mit Stickstoff in verschiedenster Form anbelangt (38% der Gesamteinleitung). Aus diesem Grund forderte die Kommission die konsequente Durchsetzung der Bestimmungen über die umweltverträgliche Bewirtschaftung der Böden, die Stillegung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und die Schaffung von ökologischen Ausgleichsflächen. Ebenso soll der Tierbestand weiter reduziert werden und die Integrierte Produktion (IP) sowie Bio-Landbau stärker gefördert werden [34].
Zu umweltpolitisch umstrittenen Wasserkraftwerken siehe oben, Teil I, 6a (Energie hydroélectrique).
 
[32] NZZ, 9.2.93; LZ, 3.6.93; Suisse, 26.7.93; Presse vom 23.9.93. Siehe auch Lit. BUWAL, Abwasserabgabe. Im Kanton BS wurde vom Regierungsrat ein revidiertes Abwassergesetz vorgelegt, welches kostendeckende Gebühren vorsieht (BaZ, 24.11.93). Im Kanton BE ist ein entsprechendes Gesetz vom Grossen Rat in zweiter Lesung angenommen worden (Bund, 2.7.93); vgl. dazu auch unten, Teil II, 4f.
[33] BBl, 1993, III, S. 921 ff.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2198 f.
[34] BZ, 27.11.93. Vgl. dazu auch oben, Teil I, 4c (Politique des revenus).