Année politique Suisse 1993 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt / Natur- und Heimatschutz
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Denkmalpflege
Durch die Teilrevision der im Februar in Kraft gesetzten Verordnung über die Förderung der Denkmalpflege wurde das Bundesamt für Kultur – analog zum Bereich Heimatschutz – als Fachstelle für die Denkmalpflege bezeichnet. Der Bundesrat wird auch ermächtigt, eine 15köpfige eidgenössische Kommission für Denkmalpflege als beratendes Fachorgan zu ernennen [64].
Weil das Budget von elf Mio Fr. für Subventionen im Bereich des Heimatschutzes sehr rasch ausgeschöpft war, musste das EDI eine Prioritätenordnung festlegen, wonach zuerst die privaten Gesuche berücksichtigt werden, die Gesuche der öffentlichrechtlichen Körperschaften jedoch nur noch in zweiter und diejenigen der finanzstarken Kantonen sowie für kirchliche Bauten, für die Gestaltung von Plätzen und Gassen, für die Erhaltung von Brücken und mobilen Kulturgütern sogar nur in dritter Priorität behandelt werden [65].
 
[64] AS, 1993, S. 319 ff.; NZZ, 15.1.93.
[65] AS, 1993, S. 2025 ff.; SGT, 7.7.93.