Année politique Suisse 1993 : Sozialpolitik / Bevölkerung und Arbeit
Arbeitsmarkt
Eine Motion Bezzola (fdp, GR), welche im Sinn von mehr Flexibilität die Aufhebung der 1989 vom Parlament beschlossenen
Unterstellung der Aushilfsausleihe unter das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates, der auf bereits stattgefundene administrative Erleichterungen verwies und die Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes in jenen Branchen unterstrich, die nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag geregelt sind, vom Nationalrat in ein Postulat umgewandelt
[5].
Als Folge des anhaltenden Konjunktureinbruchs
nahm die Arbeitslosigkeit auch im Berichtsjahr
noch einmal markant zu. Die Zahl der Beschäftigten ging in allen vier Quartalen zurück, doch verlangsamte sich die Talfahrt in der zweiten Jahreshälfte. Im Jahresmittel betrug der Arbeitsplatzabbau gegenüber dem Vorjahr 2,6% (1992: 2,2%). 163 135 Personen oder 4,5% der erwerbstätigen Bevölkerung waren im Jahresdurchschnitt arbeitslos. Ende Dezember registrierte das Biga rund 185 000 Personen ohne Arbeit. Die Arbeitslosenquote kletterte damit auf 5,1%. Gemäss Biga waren im Jahresdurchschnitt knapp 30 000 Personen seit über einem Jahr arbeitslos, wobei die Tendenz klar steigend war. Im Jahresmittel glichen sich sowohl die Geschlechter als auch die Altersklassen, welche im Vorjahr noch deutlich unterschiedliche Werte gezeigt hatten, einander an. Durchschnittlich waren 4,7% der Frauen ohne Arbeit gegenüber 4,4% bei den Männern. Die Altersgruppe der 15- bis 24jährigen war mit 4,9% nur noch unwesentlich mehr von Arbeitslosigkeit betroffen als jene der 25- bis 49jährigen mit 4,8%. Einzig die über 50jährigen wiesen mit 3,5% eine wesentlich niedrigere Rate aus. Bedeutend blieben die Unterschiede zwischen Schweizern (3,5%) und Ausländern (7,8%), was auf die Ausländerpolitik der letzten Jahrzehnte zurückgeführt wurde, die in erster Linie unqualifizierte Arbeitskräfte ins Land geholt hatte
[6].
Die
regionale Verteilung der Arbeitslosigkeit zeigte weiterhin das bekannte Muster. Die niedrigste durchschnittliche Arbeitslosenquote wiesen die Kantone Uri und Appenzell-Innerrhoden mit 1,6% sowie Graubünden mit 1,8% auf. Besonders hoch war die Arbeitslosigkeit im Kanton Tessin (6,3%) sowie in den Westschweizer Kantonen Waadt (6,9%), Wallis (6,5%), Neuenburg (6,3%), Genf (7,2%) und Jura (5,9%). Im zweisprachigen Kanton Freiburg waren 5,0% der erwerbstätigen Bevölkerung ohne Arbeit. Die Deutschschweizer Kantone mit der höchsten Arbeitslosenquote waren Solothurn (4,6%), Schaffhausen (4,3%) und Zürich (4,1%)
[7].
Der Beschäftigungsabbau fiel im
zweiten Sektor (-4,5%) wesentlich stärker aus als im dritten Sektor (-1,7%). Im Dienstleistungssektor war selektiv sogar eine Zunahme der Arbeitsplätze zu beobachten. In den Bereichen Immobilien, Kultur/Sport/Freizeit, Beratung/Planung sowie Banken wurden neue Stellen geschaffen. Der Handel baute dagegen vor allem am Jahresende vermehrt Arbeitsplätze ab, wobei der Grosshandel stärker betroffen war als der Detailhandel. Im zweiten Sektor erfolgte mit Ausnahme der chemischen Erzeugnisse in allen Bereichen ein Beschäftigungs-Abbau, doch verlangsamte sich der Trend in den beiden wichtigen Bereichen Industrie und Gewerbe und Bauwirtschaft im vierten Quartal deutlich gegenüber dem dritten Quartal
[8].
Im Jahresmittel waren 2838 Betriebe und 42 046 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von
Kurzarbeit betroffen, was gegenüber 1992 (1894 Betriebe mit 34 020 Erwerbstätigen) eine deutliche Zunahme bedeutet. Ihren Höchststand erreichte die Kurzarbeit im März mit 2 905 462 Ausfallstunden, den tiefsten Wert im August mit 1 131 649 Stunden. Angesichts der Bedeutung der Kurzarbeit wurde im dringlichen Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 21 Monate angehoben und dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, diese bei andauernder, erheblicher Arbeitslosigkeit auf zwei Jahre auszudehnen. Bereits auf den 1. Oktober des Berichtsjahres machte der Bundesrat von dieser Kompetenz Gebrauch
[9].
Im Berichtsjahr wurde verstärkt Wert auf
aktive Präventionsmassnahmen gesetzt. Rund 110 000 Personen kamen in den Genuss von Kursen zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Umschulung. Seit der Annahme des dringlichen Bundesbeschlusses kann der Bund auch Programme zur vorübergehenden Beschäftigung von Arbeitslosen anstatt wie bisher zu 50% neu zu 85% und in Ausnahmefällen sogar zu 100% subventionieren. Allerdings zeigte sich, dass es nicht immer einfach war, ein geeignetes Einsatzfeld zu finden, da die Beschäftigungsprogramme nicht die private Wirtschaft konkurrenzieren, nicht normale Verwaltungsarbeiten der Kantone und Gemeinden auf Arbeitslose umlagern und nicht blosse Beschäftigungstherapie sein dürfen. Mit einer Gesamtsumme von rund 140 Mio Fr. wurden im Berichtsjahr Programme für über 12 000 Personen finanziert
[10].
Mit einer Motion verpflichtete der Freiburger Nationalrat und CNG-Präsident Fase] (cvp) den Bundesrat, im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) die
Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Präventivmassnahmen aufzunehmen. Unter Hinweis auf die angelaufene 2. Revision des AVIG beantragte der Bundesrat Umwandlung in ein Postulat. Der Nationalrat erachtete diesen Aspekt der Prävention jedoch als derart zentral, dass er den Vorstoss in der verbindlichen Form überwies
[11]. Der Entwurf zur Revision des AVIG, welchen der Bundesrat Ende Jahr dem Parlament zuleitete, sieht substantielle Verbesserungen im Bereich der Arbeitsvermittlung vor. Das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Arbeitsämter soll durch die Gewährung der entsprechenden finanziellen Mittel professionalisiert werden, wobei die Aus- und Weiterbildung des Beratungspersonals und die Möglichkeit zur Einrichtung regionaler Vermittlungsstellen im Vordergrund stehen. Grundsätzlich soll die Stempelpflicht durch ein regelmässig stattfindendes Vermittlungsgespräch ersetzt werden
[12].
Einen innovativen Weg zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beschritt die Stiftung "Pro Patria". Mit Unterstützung des Bundes und unter der Leitung von alt Nationalrätin Monika Stocker (gp, ZH) bot sie Arbeitslosen – vor allem Frauen und Jugendlichen –
Kurse zur selbständigen Unternehmensführung an, um so direkt individuelle Erwerbsmöglichkeiten zu schaffen
[13]. Unterstützt von privatem Sponsoring lancierte auch der Kanton Solothurn ein Starthilfe-Projekt, um aus Arbeitslosen Unternehmer zu machen
[14].
Während die Arbeitgeber den Ausweg aus der Arbeitslosigkeit in erster Linie in der Revitalisierung und Deregulierung der Schweizer Wirtschaft sahen,
setzte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor allem auf Arbeitszeitverkürzungen und permanente Weiterbildung. Der SGB rechnete vor, dass bereits eine Senkung der Wochenarbeitszeit um zwei Stunden 80 000 neue Stellen schaffen würde. Für die Gewerkschaften war dabei erstmals auch ein partieller Lohnabbau nicht mehr tabu, allerdings nur unter der Bedingung, dass sich dies tatsächlich als beschäftigungwirksam erweist, die unteren Einkommen ausgenommen bleiben und der Teuerungsausgleich für alle garantiert ist. Konkrete Vorschläge in diese Richtung machte der Verband des öffentlichen Personals, der eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um zwei Stunden bei gleichzeitiger Lohnkürzung um 2,4% anregte, um so den geplanten Abbau von 12 000 Stellen beim Bund, der SBB und der PTT zu verhindern. Der Schweizerische Kaufmännische Verein verlangte ebenfalls eine massive Verkürzung der Arbeitszeit bei gleichzeitig garantiertem Mindesteinkommen
[15].
Durch die
Einführung einer Vorruhestandsregelung wollte der SGB 26 000 Arbeitsplätze schaffen. Mit seinem Modell "Stellentausch" schlug er vor, dass Männer ab 62 und Frauen ab 59 Jahren ihre Arbeitsplätze Erwerbslosen zur Verfügung stellen. Bis zum Eintritt ins AHV-Alter sollten sie von der Arbeitslosenversicherung (ALV) ein Ersatzeinkommen von mindestens 80% des letzten Lohnes erhalten. Die damit entstehenden Nettokosten von rund 680 Mio Fr. wollte der Gewerkschaftsbund gemeinsam durch die ALV, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen lassen. Vorteil dieses Modells wäre, dass ältere Arbeitnehmer den Zeitpunkt ihres Rücktritts selber wählen könnten und der Vorsorgeschutz voll erhalten bliebe
[16]. Im Nationalrat reichte die SP-Fraktion eine entsprechende Motion für einen dringlichen Bundesbeschluss ein. Der Vorstoss wurde von Allenspach (fdp, ZH) und Scherrer (ap, BE) bekämpft und seine Diskussion deshalb verschoben
[17].
Nationalrätin und SMUV-Gewerkschaftspräsidentin Brunner (sp, GE) nahm das zweite Standbein der SGB-Strategie gegen die Arbeitslosigkeit, die
permanente Weiterbildung, in einer Motion auf und verlangte, im Rahmen der Revision des AVIG sei ein Solidaritäts-Weiterbildungsurlaub einzuführen. Die Weiterbildung eines fest Angestellten sollte damit während eines Jahres auf Kosten der Arbeitslosenversicherung finanziert werden, ein Arbeitsloser in der Zwischenzeit bei regulärem Lohn diesen ersetzen. Der Bundesrat war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, doch wurde auch dieses von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft und schliesslich – wenn auch nur knapp – abgelehnt
[18].
Als Mittel gegen die Arbeitslosigkeit bezeichneten die Gewerkschaften auch ihre Forderung nach einer Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Arbeitnehmenden durch einen alle zwei Jahre stattfindenden
bezahlten Bildungsurlaub für alle. Finanziert würde dieses Programm paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit maximal je 0,5 Lohnprozenten. Der SGB verlangte auch Intensivkurse für bildungswillige Erwachsene, insbesondere Arbeitslose, Vorkurse für bildungsschwächere Arbeitslose sowie ein von der Arbeitslosenversicherung bezahltes Nachholen der Grundausbildung für Erwachsene, die mindest zehn Jahre eine Arbeit ohne entsprechenden Berufsschulabschluss verrichtet haben. Dafür sollten primär Gelder der 1990 vom Parlament beschlossenen Weiterbildungsoffensive eingesetzt werden. Eine entsprechende Motion Brunner (sp, GE) wurde auch in der Postulatsform von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft, weshalb deren Behandlung verschoben wurde
[19].
Erstmals vermochte das Problem der Arbeitslosigkeit
grössere Kundgebungen auszulösen. Mitte Februar folgten 8000 Personen dem Aufruf der Vereinigung der Arbeitslosenkomitees und protestierten in Bern gegen die im Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung vorgesehene Taggeldkürzung von 80 auf 70%. Ende März vermochte der SGB 15 000 Menschen auf dem Berner Bundesplatz zu einer Demonstration gegen die Arbeitslosigkeit zu mobilisieren
[20].
Ein Komitee gegen
Jugendarbeitslosigkeit, zu welchem sich die grossen schweizerischen Jugendverbände zusammenschlossen, machte auf die spezifischen Probleme arbeitsloser Jugendlicher aufmerksam. Sie forderten Bildungs- und Beschäftigungsprogramme, ein Jahr Beschäftigungsgarantie nach der Lehre und eine generelle Verkürzung der Lebensarbeitszeit. Gemeinsam mit dem Schweizerischen Kaufmännischen Verein organisierte das Komitee Mitte Juni einen nationalen Aktionstag gegen die Jugendarbeitslosigkeit, um eine weitere Bevölkerung auf den politischen und sozialen Zündstoff aufmerksam zu machen, der in der Jugendarbeitslosigkeit liegt. Der Bund ging mit gutem Beispiel voran und offerierte seinen rund 1450 Lehrabgängern eine Praktikumsstelle für eine weiteres Jahr, damit sie Berufserfahrungen sammeln und sich aktiv um eine neue Stelle bewerben können. Dieses Programm wurde auf 8,5 Mio Fr. veranschlagt
[21].
[5] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2145 f.
[6] Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 5, S. 10* und 13*. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1786 f.; Presse vom 5.7. und 22.1.94; Bund, 10.9.93. C. Cornioley, "Jugendarbeitslosigkeit in der Schweiz", in Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 4, S. 51 ff. Im April des Berichtsjahres wurde die Arbeitslosenquote aufgrund der aktiven Bevölkerung gemäss der Volkszählung 1990 revidiert. Die Daten von 1980, die bis anhin verwendet wurden, hatten im Vergleich zur realen Situation zu einer leichten Überschätzung der Arbeitslosenquote geführt (5,0% anstatt neu 4,3%). Siehe dazu C. Cornioley, "Die Revision der Arbeitslosenquote und ihre Auswirkungen", in Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 7, S. 52 ff.
[7] Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 5, S. 11*. Die unterschiedliche regionale Ausprägung der Arbeitslosigkeit widerspiegelte sich auch in den Ergebnissen einer Univox-Umfrage zu den vordringlichsten aktuellen Problemen. 25% der Deutschschweizer und 32% der Romands nannten die Arbeitslosigkeit als ihre Hauptsorge. Die eng miteinander verbundenen Bereiche Arbeitslosigkeit, Rezession und Inflation kamen in der Romandie auf 50%, in der Deutschschweiz auf 32% (Bund, 14.8.93).
[8] Die Volkswirtschaft, 67/1994, S. 8*; Presse vom 22.1. und 19.2.94. Die Biga-Zahlen erfassen nur jene Arbeitslosen, die bei den Arbeitsämtern registriert sind: TA, 12.6.93; JdG, 21.7.93; NZZ, 9.11.93; Bund, 28.4.94.
[9] Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 1, S. 13* und Nr. 5, S. 13.; Presse vom 16.9.93. Zu den Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung siehe unten, Teil I, 7c (Arbeitslosenversicherung).
[10] Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl, Bull. NR, 1993, S. 169 f., 2026 ff. und 2147 f.; Lit. Grossen; SGT, 3.3.93. Die Ausgaben für die Präventionsmassnahmen betrugen 3,9% der Gesamtausgaben des ALV-Fonds (Gesch.ber. 1993, S. 258).
[11] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1623 f.
[12] Zu Verbesserungen in der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsämter vgl. die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1613 f. Die Ersetzung der Stempelpflicht durch regelmässige Beratungsgespräche verlangten auch zwei angenommene Postulate Dünki (evp, ZH) und Hafner (sp, SH): Amtl. Bull. NR, 1993, S. 171 und 175. Zu weiteren Vorstössen in beiden Kammern sowie generell zu Fragen der Arbeitslosenversicherung siehe unten, Teil I, 7c (Arbeitslosenversicherung). Zu den Konjunkturmassnahmen siehe oben, Teil I, 4 (Konjunkturpolitik).
[15] BaZ, 27.1.93; Bund, 12.2.93; NQ, 16.2. und 22.5.93; SHZ, 18.2. und 25.2.93; TA, 13.3., 22.3. und 19.6.93; Presse vom 24.3.93. Arbeitszeitverkürzungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit waren auch das beherrschende Thema der 1. Mai-Feiern (Presse vom 3.5.93). Bei Umfragen sprachen sich rund 60% der befragten Vollbeschäftigten für eine Reduktion der Arbeitszeit bei entsprechender Lohnkürzung aus, um so einen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu leisten (NQ, 7.2.93; TA, 30.4.93). Zu den Möglichkeiten und Schwierigkeiten einer Arbeitszeitverkürzung siehe auch Biga-Direktor Nordmann (Presse vom 26.11.93).
[16] Presse vom 14.9.93; Cash, 13.11.93.
[17] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2522 ff.
[18] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1624. Einen Wechsel von Vollzeitarbeits- und Weiterbildungsphasen sowie eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit regte auch ein angenommenes Postulat Rebeaud (gp, GE) an: Amtl. Bull. NR, 1993, S. 588 f.
[19] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1959 f.; Presse vom 24.3.93. Grundsätzlich unterstrich jedoch auch die FDP-Fraktion die Bedeutung der Weiterbildung (Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2026 ff. und 2147 f.).
[20] Presse vom 22.2. und 29.3.93.
[21] Presse vom 1.4., 14.6. und 2.10.93. Innerhalb der vom Parlament beschlossenen Ankurbelungsmassnahmen konnte sich eine SP-Forderung nach finanziellen Ausbildungshilfen fürjugendliche Arbeitslose nicht durchsetzen (siehe oben, Teil I, 4, Konjunkturpolitik). Zum Problem der Jugendarbeitslosigkeit siehe auch eine in ein Postulat umgewandelte Motion Cavadini (fdp, TI): Amtl. Bull. NR, 1993, S. 172.
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