Année politique Suisse 1993 : Sozialpolitik / Bevölkerung und Arbeit / Arbeitszeit
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Nachtarbeitsverbot
Mitte Jahr gab der Bundesrat seine Vorschläge für eine Revision des Arbeitsgesetzes mit dem Ziel einer Aufhebung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbotes für Frauen in der Industrie in die Vernehmlassung. Die Arbeits- und Ruhezeiten sollen künftig für Frauen und Männer die gleichen sein. Nur acht Wochen vor und nach der Geburt eines Kindes dürfen Frauen zwischen 20 und 6 Uhr nicht mehr beschäftigt werden. In dieser Zeit haben sie Anspruch auf Versetzung zu einer gleichwertigen Tagesarbeit oder, wenn dies nicht möglich ist, auf eine Fortzahlung von 80% des bisherigen Lohnes. Im Gegenzug soll allen Arbeitnehmern und -nehmerinnen für geleistete Nacht- und Sonntagsarbeit ein Zeitzuschlag in Form von zusätzlicher Freizeit gewährt werden. Alle in der Nacht Arbeitenden sollen zudem das Recht erhalten, sich auf Verlangen medizinisch untersuchen und beraten zu lassen. Wenn sich zeigt, dass ein Arbeitnehmer zur Nachtarbeit untauglich ist, so muss ihm der Arbeitgeber eine ähnliche Tagesarbeit anbieten. Ist dies nicht machbar, sind die gleichen Ansprüche zu gewähren wie im Krankheitsfall [28].
In der Vernehmlassung lehnten nur die SP und die Eidg. Kommission für Frauenfragen die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes im jetzigen Zeitpunkt generell ab. Die SP will ihre Zustimmung erst geben, wenn die Verwirklichung verschiedener Verbesserungen wie Mutterschaftsversicherung und -urlaub gesichert ist. Die Eidg. Frauenkommission begründete ihre Ablehnung mit ungenügenden Schutzmassnahmen für Arbeitende mit Familienpflichten. Die Gewerkschaften akzeptierten die Vorlage nur mit äusserster Zurückhaltung. Der SGB erachtete sie als äussersten Kompromiss und nur unter der Bedingung annehmbar, dass die Situation der in der Nacht Arbeitenden tatsächlich verbessert werde. Ebenfalls ja sagte der CNG, drohte aber im Fall wesentlicher Änderungen am Bundesratsentwurf mit dem Referendum. Mit Blick auf Familienleben und Gesundheit schlug die CVP unter anderem vor, alle drei Jahre zu prüfen, ob ein Unternehmen die Voraussetzungen für eine Nachtarbeitsbewilligung weiterhin erfülle. SVP und FDP erachteten vor allem die vorgesehenen Verbesserungen des Arbeitnehmerschutzes als heikel, da sich dahinter eine Neutralisierung der Flexiblisierungsbestrebungen verstecken könnte, und die Vorgaben allzu sehr in die Sozialpartnerschaft eingriffen. Der Vorort hielt fest, mit der Aufhebung des Frauennachtarbeitsverbots sei ein dringliches Anliegen erfüllt, doch dürfe diese Anpassung nicht Anlass zu zusätzlichen kompensatorischen Massnahmen sein. Auch der Gewerbeverband verlangte eine Lockerung des Verbots ohne neue Auflagen [29].
 
[28] Bund, 26.5.93; Presse vom 29.6.93. Der StR lehnte eine Standesinitiative des Kantons Jura ab, welche ein Verbot jeglicher Ausdehnung der Nachtarbeit verlangte (Amtl. Bull. StR, 1993, S. 933).
[29] BZ, 14.10.93.