Année politique Suisse 1993 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
 
Jugendliche
Am 4. Dezember fand im Bundeshaus die zweite Jugendsession nach jener von 1991 statt. Sie wurde von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendverbände (SAJV) organisiert und behandelte prioritär die Themen Gewalt, Beruf, Bildung, Jugendpolitik und Freiräume. Mit einer Petition wurde die Schaffung eines ständigen eidgenössichen Jugendparlaments im Bundeshaus verlangt, welches jeweils eine Woche vor dem National- und Ständerat tagen und über ein eigenes Budget zur Verwirklichung von Jugendprojekten verfügen soll. Dieses Anliegen wurde in zwei gleichlautenden Motionen von Abgeordneten der beiden Kammern aufgenommen [45].
Das Parlament befasste sich mit der anlässlich der Jugendsession 1991 verabschiedeten Petition zu Fragen der Umwelt. Der Ständerat überwies sie dem Bundesrat zur Kenntnisnahme, der Nationalrat schrieb sie als erfüllt ab [46].
Der Nationalrat nahm zudem von der im gleichen Rahmen angenommenen Petition der Jugendlichen zum Thema "Die Schweiz in der Welt" Kenntnis und überwies sie an den Bundesrat mit dem Wunsch, die Forderungen der Petenten bei der Ausarbeitung des Berichtes über die Konzeption der schweizerischen Aussenpolitik in den neunziger Jahren gebührend zu berücksichtigen [47]. Da die meisten Punkte einer weiteren an der Jugendsession verabschiedeten Petition zum Zivildienst in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren behandelt werden sollen, nahm der Nationalrat von dieser Petition zwar Kenntnis, beschloss aber, ihr keine Folge zu geben [48].
Eine Motion Keller (cvp, AG) mit dem Auftrag an den Bundesrat, den Jugendlichen trotz EWR-Nein den kulturellen, bildungsmässigen und beruflichen Weg nach Europa möglichst offen zu halten, wurde vom Nationalrat auf Antrag des Bundesrates, der im Alleingang keine konkreten Versprechungen machen konnte, als Postulat überwiesen [49].
Zur Herabsetzung des zivilrechtlichen Mündigkeitsalter auf 18 Jahre siehe oben, Teil I, 1b (Privatrecht). Für die EWR-Initiative der Jugendlichen siehe oben, Teil I, 2 (Organisations européennes).
 
[45] Verhandl. B.vers., 1994, I, S. 100 und 154; NZZ, 26.7.93; Presse vom 17.8., 26.11. und 6.12.93.
[46] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 748 ff.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2499 ff.
[47] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 730.
[48] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2508 f.
[49] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1378 f.