Année politique Suisse 1994 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Behörden- und Verwaltungsorganisation –
Organisation des autorités et de l'administration
APPENZELL INNERRHODEN: 1) Kredit von 921 000 Fr. für die Errichtung eines Verwaltungsschutzbaus und eines Kommandopostens in Appenzell. Von der Landsgemeinde am 24.4. angenommen (SCT, 25.4.) – 2) Verfassungsände– rung : Einführung der Gewaltentrennung. Von der Landsgemeinde am 24.4. angenommen (SGT, 25.4.; vgl. SPJ 1993, S. 288) – 3) Verfassungsänderung : Aufhebung der Organisationsfórm des sog. Inneren Landes und Redimensionierung der Kantonsregierung von neun auf sieben Mitglieder. Vom Grossen Rat in 1. Lesung angenommen (NZZ, 25.11.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Gesetz über die Verfassungs- und Verwaltungsprozessordnung. In der Volksabstimmung vom 12.6. mit 70,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 43,6% (BaZ, 21.5., 13.6.; vgl. SPJ 1993, S. 288 f.) – 2) Neues Landratsgesetz. Verzicht auf die Ausstandspflicht für Staatsangestellte; Einführung der parlamentarischen Initiative; neuer Modus zur Regelung der Landratslöhne. In 1. Lesung angenommen. Zuhanden der 2. Lesung empfiehlt die Landratskommission, die Artikel über den Landratslohn und die Ausstandspflicht vom Gesetz abzukoppeln und separaten Volksabstimmungen zu unterstellen. Vom Landrat in 2. Lesung gemäss dem Antrag seiner Kommission angenommen (BaZ, 6.9., 23.9., 18.11., 22.11.) – 3) Volksinitiative für eine Ausstandspflicht für beamtete Personen im Landrat. Mit 2175 Unterschriften zustandegekommen (BaZ, 1.10., 16.11:).
BASEL-STADT: Einmalige Verlängerung der Legislaturperiode des Grossen Rats in den Jahren 1996/97. In der Volksabstimmung vom 25.9. mit 80,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 49,9% (BaZ, 26.9.).
BERN: 1) Neues Gesetz über die Koordination von Regierung und Verwaltung (Koordinationsgesetz). Stärkung von Regierung und Regierungspräsident, der auf zwei Jahre gewählt wird; Umgestaltung der Verwaltungsorganisation; Einführung einer sog. Versuchsverordnung für zeitlich befristete Erlasse; Möglichkeit für die Regierung, der Verwaltung Leistungsaufträge zu erteilen. Vom Regierungsrat vorgestellt (Bund, 5.2.) – 2) Erhöhung der Sitzungsgelder für den Grossen Rat um 25%. Vom Grossen Rat abgelehnt, der dafür jedoch eine Anpassung der Sitzungsgelder an die Teuerung ab 1995 befürwortet. Die Anpassung der Sitzungsgelder an die Teuerung wird nach nochmaliger Beratung wieder aufgehoben (Bund, 15.3., 16.3.).
FRIBOURG : Loi modifiant la loi déterminant le nombre et la circonscription des districts administratifs. Adoptée par le Conseil d'Etat et transmise au Grand Conseil (Lib., 14.4.).
GLARUS: 1) Änderung der Verfassung: Revision des Gesetzes über die Behörden und Beamten. Von der Landsgemeinde am 1.5. auf Antrag der Behörden angenommen (NZZ, 2.5. ; Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus vom Jahre 1994) – 2) Änderung der Verfassung: Revision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (neue Landratsverordnung). Erhöhung des Taggelds für Plenar-, Büro- und Kommissionssitzungen auf 100 Fr. ; Beschränkung der Amtsdauer von Mitgliedern ständiger Kommissionen auf zwölf Jahre ; Ausbau der Informations- und Einsichtsrechte der Ad hoc-Kommissionen und Ausstattung derer Protokolle mit einem höheren Vertraulichkeitsschutz; Berechtigung der Kommissionsmitglieder, ihre Fraktion über die Ergebnisse der Beratungen, nicht aber über die Stellungnahmen und die Stimmabgabe der einzelnen Sitzungsteilnehmer zu informieren; Neuschaffung einer Justizkommission, der die Aufsicht über die Geschäftsführung der Gerichte und die Vorbereitung von Justizvorlagen obliegt; Möglichkeit für den Landrat, parlamentarische Untersuchungskommissionen einzusetzen. In 1. und 2. Lesung angenommen. An der Landsgemeinde vom 1.5. angenommen (NZZ, 4.1., 15.4., 2.5.; Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus vom Jahre 1994).
GRAUBÜNDEN: Teilrevision der Geschäftsordnung des Grossen Rats und weiterer entsprechender Erlasse (Parlamentsreform). Neuer Tagungsrhythmus des Grossen Rats : fünf Sessionen pro Jahr; bessere Informätionsrechte der Ratsmitglieder und Kommissionen gegenüber Verwaltung, Regierung und Justiz; neue Initiativinstrumente, wie Antrag auf Direktbeschluss und parlamentarische Initiative; Schaffung der Grundlagen für eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ; schriftliche Beantwortung von Motionen, Postulaten und Interpellationen durch die Regierung; Beschränkung der Diskussionen auf bestrittene Vorstösse oder solche, über welche von einer Mehrheit des Rats Diskussion verlangt wird; keine Pflicht zur Offenlegung der Interessenverbindungen der Grossräte ; Beibehaltung der Wahl der Kommissionsmitglieder durch den Grossen Rat. Vom Grossen Rat in 1. Lesung angenommen. In 2. Lesung beschliesst der Grosse Rat, seine Mitglieder zur Offenlegung ihrer Interessenverbindungen zu verpflichten. In 2. Lesung angenommen (BüZ, 1.3., 2.3., 3.3., 28.9.; vgl. SPJ 1993, S. 289).
LUZERN: Regierungs- und Verwaltungsreform. Entlastung des Regierungsrats, insbesondere als Beschwerdeinstanz ; Ausbau der Stabsdienste und Aufwertung der Departementssekretäre; Möglichkeit für die Regierungsräte, persönliche Mitarbeiter anzustellen ; Zuteilung der Aufgabenbereiche der Departemente durch die Regierung ; Stärkung der Kontrollfunktion des Parlaments; grösserer Entscheidungsfreiraum für die Regierung bei den Finanzkompetenzen; Abschaffung des Erziehungsrats ab 1999; Reorganisation und Ausbau des Verwaltungsgerichts; Abbau der Rechtsdienste in den Departementen. Von der Regierung vorgelegt (LNN, 17.6).
NIDWALDEN: Delegationsgesetz. Aufhebung der departementsbegleitenden Kommissionen; Aufhebung der Möglichkeit, einzelne Entscheide der Erziehungs- und der Mittelschulkommission beim Regierungsrat anzufechten. Von der Landsgemeinde am 24.4. angenommen (LZ, 25.4.).
SANKT GALLEN: Staatsverwaltungsgesetz. Vom Grossen Rat beraten (SGT, 22.2., 23.2. ; vgl. SPJ 1993, S. 289).
SCHAFFHAUSEN : 1) Gesetz über den Grossen Rat. Grössere Kompetenzen des Parlaments bei der Kontrolle der Verwaltung; Einführung der Möglichkeit, eine Parlamentarische Untersuchungskommission einzusetzen. Antrag der Regierung (SN, 3.11.) – 2) Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Rats. Einführung der Möglichkeit, Motionen und Interpellationen schriftlich zu begründen. Vom Grossen Rat angenommen (SN, 8.11.).
SOLOTHURN : Volksinitiative "Initiative 2001 für eine dem Bevölkerungsanteil entsprechende Vertretung der Geschlechter in den kantonalen Behörden". Lanciert (SZ, 12.1.).
THURGAU: Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege. Vom Grossen Rat angenommen (SGT, 25.2.; vgl. SPJ 1993, S. 290). _
TICINO: Riforma della legge sul Gran Consiglio e i rapporti con il Consiglio di Stato. Introduzione d'un registro in cui verranno elencati gli interessi ai quali i singoli deputati sono legati ; possibilità di creare gruppi misti ; revisione degli istituti dell'iniziativa, dell'interpellanza e della mozione. Approvata dal Gran Consiglio (CdT, 8.2., 9.2.).
URI : 1) Kredit von 2,291 Mio Fr. zur Erstellung eines Wärmeverbunds zur Energieversorgung mehrerer kantonaler Gebäude. In der Volksabstimmung vom 24.4. mit. 58,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 28,4% (LNN, 25.4.) – 2) Kredit von 11,3 Mio Fr. für den Bau eines Verwaltungsgebäudes in Bürglen. Vom Landrat angenommen. In der Volksabstimmung vom 4.12. mit 59,8 % der Stimmen angenommen ; Stimmbeteiligung: 42% (LNN, 29.9., 5.12.).