Année politique Suisse 1994 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
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Schulen – Ecoles
BASEL-STADT : 1) Volksinitiative für Ausdehnung der Fastnachts- und Sportferien von einer auf zwei Wochen bei gleichzeitiger Reduktion der Osterferien um eine Woche. Von der Regierung ohne Empfehlung der Volksabstimmung unterbreitet. In der Volksabstimmung vom 25.9. mit 54,0% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 49,9 % (BaZ, 16.3., 20.9., 26.9. ; vgl. SPJ 1992, S. 329) - 2) Volksinitiative der CVP zur Einführung von Blockzeiten an den Primarschulen. Lanciert. Mit 5400 Unterschriften eingereicht (BaZ, 17.6., 3.12.).
FRIBOURG : Loi sur l'enseignement spécialisé. Adoptée par le Conseil d'Etat et transmise au Grand Conseil (Lib., 17.3., 12.4.).
GLARUS : 1) Beschluss über die Gewährung eines Beitrags von 1,1 Mio Fr. an die Evangelische Hilfsgesellschaft des Kantons Glarus für den Erweiterungsbau des Schulheims Linthkolonie in Ziegelbrücke. Von der Landsgemeinde am 1.5. auf Antrag der Behörden angenommen (NZZ, 2.5.; Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus vom Jahre 1994) – 2) Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Von der Landsgemein: de am 1.5. auf Antrag der Behörden angenommen (NZZ, 2.5. ; Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus vom Jahre 1994).
LUZERN: 1) Volksinitiative des Lehrerverbandes, des VPOD und der Gemeinschaft "Schule und Elternhaus" für kleinere Schulklassen. Einführung einer strikten maximalen Klassengrösse von 25 Schulkindern ; Aufhebung, mit Einschränkungen, von Schulklassen, welche dauernd die Grösse von 13 'Kindern unterschreiten. Lanciert. Mit rund 11 000 Unterschriften eingereicht (LNN, 1.2.; 24.9.) – 2) Änderung des Erziehungsgesetzes. Schliessung des Arbeitslehrerinnenseminars Bellerive in Luzern. Vom Grossen Rat in 1. Lesung angenommen (LNN, 30.11.).
NIDWALDEN: 1) Änderung des Gesetzes über das Bildungswesen. Ausrichtung der Subventionierung der Unterrichtskosten an den Schülerzahlen. An der ausserordentlichen Landsgemeinde vom 23.10. angenommen (LNN, 14.10, 24.10.) – 2) Revision der Bildungsverordnung. Einführung der Fünftagewoche auf das Schuljahr 95/96 hin. Von der Landratskommission beantragt. Vom Landrat angenommen (LNN, 20.1., 24.3.) – 3) Teilrevision des Mittelschulgesetzes. Beibehaltung des Langzeitgymnasiums; Kompetenz des Landrats, die Ausbildungszeit um ein auf sechs Jahre zu verkürzen. Vom Landrat angenommen (LNN, 1.12.).
SANKT GALLEN : Gesetz über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung angenommen (SCT, 3.5., 27.9., 29.9.).
SCHAFFHAUSEN : 1) Änderung des Schuldekrets : Beschränkung der Dauer der Kantonsschule auf vier Jahre. Vom Grossen Rat angenommen (SN, 8.3.; vgl. SPJ 1993, S. 312) – 2) Änderung des Schulgesetzes. Bessere Entschädigung der Kreisschulgemeinden für ihre Zentrumsleistungen; Einführung eines stufengetrennten Schulgeldes nach Primar- und Orientierungsschule sowie Sonderklassen. Von der Regierung beantragt (SN, 25.11.) – 3) Einmietung der Seminarabteilungen in der ehemaligen Georg Fischer Werkschule und Einrichtung eines Didaktikzentrums. Vom Grossen Rat verabschiedet (SN, 29.11.) – 4) nderung des Schulgesetzes. Schaffung der Grundlage für Kantonsbeiträge an Ausbildungsgänge im nachobligatorischen Bereich. Bericht und Antrag der Regierung (SN, 30.11.).
VALAIS : Modification de la bi sur l'instruction publique. Création d'une école pédagogique supérieure appelée à remplacer l'école normale; obligation pour les enseignants de passer une maturité ou une formation jugée équivalente. Approuvée en première et deuxième lecture (NF, 22.6., 23.6., 18.11.; cf. APS 1993, p. 312 s.).
ZUG : Teilrevision des Schulgesetzes. Einführung des schulfreien Samstags; Verkürzung der wöchentlichen Unterrichtszeit um anderthalb bis drei Stunden ; Einführung einer offenen Stundentafel ; klarere Regelung des Aufgabenbereichs und der Arbeitszeit der Lehrkräfte. Von der Regierung dem Kantonsrat vorgelegt (LNN, 12.4., 21.9.).
ZÜRICH: 1) Einzelinitiative für eine Änderung des Wahlmodus für die Volksschullehrkräfte. Einsetzung der Schulpflegen als Wahlbehörden; Beschränkung der Amtsdauer der Lehrkräfte von sechs auf vier Jahre. Vom Kantonsrat überwiesen, jedoch zuhanden der Volksabstimmung zur Ablehnung empfohlen. Ausarbeitung eines Gegenvorschlags (NZZ, 12.7.) – 2) Verfassungs- und Gesetzesvorlage hinsichtlich der Abschaffung der Volkswahl der Primar- und Oberstufenlehrkräfte. Vom Kantonsrat verabschiedet (NZZ, 13.9.).