Année politique Suisse 1994 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Grundrechte
Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ratifikation der
Protokolle 9 und 10 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das erste gibt dem einzelnen Beschwerdeführer das Recht, persönlich seine Sache vor dem Gerichtshof zu vertreten. Das Protokoll 10 befasst sich mit den Entscheiden des Ministerkomitees des Europarates bei Beschwerden, die nicht dem Gerichtshof vorgelegt worden sind. Für diese soll in Zukunft nicht mehr ein qualifiziertes Mehr von zwei Dritteln, sondern das einfache Mehr erforderlich sein. Beide Räte stimmten der Ratifizierung ohne Diskussion zu
[9].
Gegen Jahresende beantragte die Regierung ferner die Genehmigung des 11. Protokolls zur EMRK für die Schaffung eines
vollamtlichen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser soll die beiden bisherigen nichtständigen Organe (Kommission als Vorprüfstelle und Gerichtshof als definitiv urteilende Instanz) ablösen. Erhofft wird von der Reform eine Beschleunigung des Verfahrens, welche vor allem wegen der Zunahme der individuellen Beschwerdefälle und dem Beitritt ost- und mitteleuropäischer Staaten zur EMRK dringlich geworden ist
[10].
[9]
BBl, 1994, II, S. 409 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1994, S. 1028 f.;
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2326 ff. Vgl.
SPJ 1991, S. 28.9
[10]
BBl, 1995, I, S. 999 ff. Vgl. auch
NZZ, 14.12.94.10
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