Année politique Suisse 1994 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Regierung
print
Regierungsreform
Der Ständerat befasste sich als erster mit den Vorschlägen des Bundesrats für die "Regierungsreform 93". Die vorberatende Kommission unterstützte das Projekt grundsätzlich, beantragte jedoch beim Kernpunkt der Vorlage, der Schaffung von zusätzlichen Staatssekretärposten, zwei wichtige Änderungen: Deren Zahl soll von maximal 21 auf 10 reduziert und ihre Wahl durch die Bundesversammlung bestätigt werden. Den ersten Antrag begründete sie mit dem Risiko eines Referendums infolge der entstehenden Kosten, den zweiten mit dem politischen Gewicht, das Staatssekretäre haben müssen, um den Bundesrat im Parlament und in aussenpolitischen Verhandlungen spürbar entlasten zu können. Im Plenum unterlag Zimmerli (svp, BE) mit seiner grundsätzlichen Opposition gegen die Schaffung von zusätzlichen Staatssekretärposten. Seiner Ansicht nach würde damit die Fortsetzung der Reform in Richtung eines zweistufigen Regierungskabinetts und zuungunsten der von ihm vorgezogenen Heraufsetzung der Zahl der Bundesräte präjudiziert. Die Zahl der Staatssekretäre wurde auf zehn begrenzt und mit Zweidrittelsmehrheit gegen den Widerstand des Bundesrates auch die Wahlbestätigung durch die Bundesversammlung eingeführt. Gegen den Willen des Bundesrats verbot die kleine Kammer im weiteren die Stimmenthaltung bei Abstimmungen in Bundesratssitzungen; diese Regel besteht auch in Kantonsregierungen und Richterkollegien. Die Neuerung, dass der Bundesrat über die Organisation der Departemente selbst entscheiden kann, blieb unbestritten. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat die Reform mit 21 zu 3 Stimmen an [9].
Um zu unterstreichen, dass für ihn damit die Bemühungen um eine Regierungsreform nicht abgeschlossen sind, entsprach der Ständerat anschliessend dem Wunsch des Bundesrats nicht, zwei 1991 überwiesene Motionen der FDP-Fraktion und von Kühne (cvp, SG) für eine Regierungsreform als erfüllt abzuschreiben. Gleichzeitig verlängerte er die Frist für die Bearbeitung der überwiesenen parlamentarischen Initiative Rhinow (fdp, BL), um gegebenenfalls die Reformarbeiten in eigener Regie weiterführen zu können [10].
Anlässlich der Beratungen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats drohte Steinemann (fp, SG) mit einem Referendum gegen die Einführung von zusätzlichen Staatssekretären. Um auf jeden Fall die Verlagerung der Organisationskompetenz vom Parlament auf den Bundesrat unbeschädigt über die Runden zu bringen, schlug die SP-Fraktion deshalb eine Aufteilung der Vorlage vor. Die Spitzen der drei anderen Regierungsparteien schlossen sich dieser Forderung an. Die Kommission verweigerte allerdings den Gehorsam und beschloss, das Paket dem Plenum als Ganzes vorzulegen. Sie lehnte auch den Antrag auf den Verzicht auf die zusätzlichen Staatssekretärposten deutlich ab und folgte in der Frage ihrer parlamentarischen Bestätigung dem Ständerat [11].
Kantone, Parteien und Verbände beklagten sich in letzter Zeit oft über die grosse Anzahl von Vorlagen, zu denen sie im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung nehmen sollen. Immer häufiger mussten sie den Bundesrat um eine Fristverlängerung ersuchen. Der Nationalrat überwies nun diskussionslos ein Postulat Leuba (lp, VD), welches eine Praxisänderung anregt. Eine Vernehmlassung soll - wie in der entsprechenden Verordnung eigentlich vorgesehen - nur noch bei Fragen von erheblicher politischer Bedeutung durchgeführt werden. Die daraus resultierende Reduktion der Zahl der Vernehmlassungen sollten es der Bundesverwaltung erlauben, die strikte Einhaltung der vorgesehenen Dauer von drei Monaten zu verlangen [12].
 
[9] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 143 ff.; Presse vom 10.3.94. Vgl. SPJ 1993, S. 35 f.9
[10] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 180 f. Vgl. SPJ 1991, S. 35.10
[11] BaZ, 28.9.94 (SP); SGT, 12.11.94 (Regierungsparteien); SoZ, 18.12.94 und NZZ, 27.8.94 (Kommission).11
[12] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 603 f. Vgl. dazu auch Bund, 25.1.94.12