Année politique Suisse 1994 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Parlament
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Verwaltungskontrolle
In Erfüllung einer 1990 überwiesenen parlamentarischen Initiative der PUK EMD beantragte eine Kommission des Nationalrats, dass während der Durchführung einer parlamentarischen Untersuchung ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren in derselben Sache nur mit dem Einverständnis der Parlamentskommission aufgenommen oder weitergeführt werden kann. Damit soll der Vorrang der parlamentarischen Untersuchung gewährleistet werden. Insbesondere geht es darum, dass die Exekutive nicht mit einer eigenen Untersuchung die Ermittlungsarbeiten einer PUK behindern kann [32].
 
[32] BBl, 1994, II, S. 1409 ff. Vgl. SPJ 1990, S. 41.32