Année politique Suisse 1994 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik / Strukturpolitik
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Tourismus
Die im Vorjahr aufgrund einer vom EVD in Auftrag gegebenen Evaluation eingeleitete Reform der Schweizerischen Verkehrszentrale fand ihren Niederschlag auch auf gesetzgeberischer Ebene. Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Teilrevision des aus dem Jahre 1955 stammenden Bundesbeschlusses über diese Tourismusförderungsorganisation. Er schlug dabei eine modernere, marketingkonformere Aufgabenumschreibung und eine straffere Leitungsorganisation vor; die Institution soll den Namen "Tourismus Schweiz" erhalten. Der Grundsatz der finanziellen Unterstützung durch den Bund soll dauerhaft festgeschrieben werden; über deren Höhe wird in Zukunft das Parlament mit einem einfachen, nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschluss entscheiden. Für die Periode 1995-1999 beantragte die Regierung, die Subvention real auf dem Stand von 1993 zu belassen [28]. Das Parlament stimmte diesen Vorschlägen zu. Im Ständerat fiel die Schlussabstimmung einstimmig aus, im Nationalrat votierte nur Blocher (svp, ZH) dagegen [29].
Der Nationalrat wandte sich mit der Überweisung eines Postulats Columberg (cvp, GR) gegen den Beschluss des Bundesrates, im Rahmen der Sparmassnahmen die Erhebungen des Bundesamtes für Statistik über die Übernachtungen in der Parahotellerie (v.a. Ferienwohnungen und Campingplätze) nicht mehr weiterzuführen [30].
Nach der Aufhebung des Verfassungsartikels über das Spielbankenverbot im Vorjahr setzte der Bundesrat eine Kommission für die Ausarbeitung eines Spielbankengesetzes ein. Die Interessengegensätze innerhalb dieses Gremiums erwiesen sich jedoch als so gross, dass es aufgelöst werden musste. Die von einer kleineren Expertenkommission weitergeführten Arbeiten konnten aber noch vor Jahresende abgeschlossen werden [31].
 
[28] BBl, 1994, III, S. 1121 ff. und 1148 (Subvention). Vgl. auch SPJ 1993, S. 104. Zur Evaluation siehe auch die Interpellation Vetterli (svp, ZH) in Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1209 f. Zur Vernehmlassung siehe auch LZ, 11.4.94.28
[29] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 881 ff., 1279 und 1355; Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2259 ff. und 2531 f.; BBl, 1994, V, S. 1134 f.29
[30] NZZ, 15.2.94; Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1192 f.30
[31] Gesch.ber. 1994, Teil 2, S. 112. Siehe auch Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2491 f. und 2560 f. sowie SPJ 1993, S. 103 f.31