Année politique Suisse 1994 : Wirtschaft / Geld, Währung und Kredit / Banken
print
Bankengesetz
Bei der Bankengesetzrevision im Rahmen der Swisslex konnte die Differenzbereinigung in der Frühjahrssession zu Ende gebracht werden. Der Ständerat schloss sich der Ansicht des Nationalrats an, dass die Frage der Limitierung der Staatsgarantie bei den Kantonalbanken in einer späteren Phase behandelt werden sollte. Er hob hingegen die vom Nationalrat auf Antrag Poncet (lp, GE) beschlossene Begrenzung der Weitergabe von Informationen, die im Rahmen der internationalen Amtshilfe gewonnen wurden, wieder auf. Diese Weitergabe an die Strafbehörden soll nur dann nicht zulässig sein, wenn ein internationales Rechtshilfeverfahren ausgeschlossen wäre (wie z.B. bei Steuerhinterziehung). Dass ein Rechtshilfeverfahren bereits rechtsgültig abgeschlossen sein muss, wird hingegen nicht mehr verlangt. Nachdem sich auch die Bankiervereinigung gegen die vom Nationalrat beschlossene Erschwerung der Rechtshilfe ausgesprochen hatte, widerrief die Volkskammer ihren Entscheid [14].
Im Zusammenhang mit der Ratifikation des neuen Welthandelsabkommens (GATT-WTO) legte der Bundesrat eine weitere Teilrevision des Bankengesetzes vor. Das Allgemeine Dienstleistungsabkommen (GATS) schreibt vor, dass für die Mitgliedstaaten während der ersten sechs Monate ab Inkrafttreten die Zulassung von ausländischen Finanzinstituten nicht von der Gewährung von Gegenrecht abhängig gemacht werden darf. Im Bankengesetz musste deshalb der Passus eingefügt werden, dass die hier festgehaltene Gegenrechtsforderung nur Gültigkeit hat, wenn ihr keine anderslautenden internationalen Abmachungen (wie eben das GATS) entgegenstehen. Das Parlament stimmte der Revision in der Dezembersession diskussionslos zu [15].
Der Ständerat hatte im Vorjahr - gegen den Antrag seiner WAK - einer als allgemeine Anregung formulierten parlamentarischen Initiative Zimmerli (svp, BE) für eine politische Oberaufsicht über die Bankenkommission Folge gegeben. Die WAK legte gegen Jahresende den von ihr verlangten konkreten Vorschlag vor. Sie beantragte, im Bankengesetz formell festzuhalten, dass der Geschäftsbericht, den die Bankenkommission mindestens einmal jährlich dem Bundesrat vorlegen muss, von diesem an das Parlament zur Kenntnisnahme weiterzuleiten ist. Bisher bildete dieser Rapport Teil des bundesrätlichen Geschäftsberichts. Als alternativen Minderheitsantrag fordert Kommissionsmitglied Piller (sp, FR) die Einsetzung eines speziellen parlamentarischen Aufsichtsgremiums [16].
Als erste Kantonalbank wurde diejenige des Kantons Solothurn privatisiert. Die Regierung beantragte, die Aktienmehrheit an der seit einiger Zeit in grossen finanziellen Schwierigkeiten steckenden Bank dem Schweizerischen Bankverein zu verkaufen. Dass damit auch die finanziellen Verpflichtungen des Kantons zur Schadendeckung massiv abgebaut werden konnten, hat sicher wesentlich zur einstimmigen Verabschiedung der Vorlage durch das Parlament beigetragen. Bei der mit einem Stimmenverhältnis von 4:1 positiv ausgefallenen Volksabstimmung hatten alle Parteien die Ja-Parole ausgegeben; Widerspruch kam lediglich vom Mieterverband und von den Jungsozialisten [17].
 
[14] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 9 f. und 374; Amtl. Bull. NR, 1994, S. 355 ff. und 662 f.; BBl, 1994, II, S. 229 ff. Vgl. SPJ 1993, S. 110 f.; NZZ, 4.1.94 (Bankiervereinigung); TA, 5.1.94. Derselbe Passus wurde auch aus dem Anlagefondsgesetz (s. unten) wieder gestrichen.1
[15] BBl, 1994, IV, S. 1141 ff.; Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2317 und 2541; Amtl. Bull. StR, 1994, S. 1165 f. und 1359; BBl, 1994, V, S. 1099 f.15
[16] BBl, 1995, III, S. 100 ff. Vgl. SPJ 1993, S. 111.16
[17] Presse vom 12.8., 31.8. und 5.12.94. Opposition: SZ, 25.11.94; BaZ, 2.12.94. Siehe dazu unten, Teil II, 2d.17