Année politique Suisse 1994 : Wirtschaft / Geld, Währung und Kredit
 
Börse
Der Nationalrat befasste sich als Zweitrat mit dem neuen Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel, welches die bestehenden kantonalen Börsengesetze ablösen soll. In der Eintretensdebatte stellten sich die Sprecher der bürgerlichen Fraktionen und der vorberatenden Kommission grundsätzlich hinter die vom Ständerat eingeschlagene Politik einer weitgehenden Selbstregulierung der Börse. Gegen den Widerstand der SP und von Bundesrat Stich hielt die Mehrheit an praktisch allen Beschlüssen des Ständerats fest. Insbesondere stimmte sie auch der Idee zu, dass die Beschwerdekommission über die Börsenzulassung von den Börsen selbst gebildet werden soll. Auch bei den Übernahmeregelungen setzte sich die Linie des Ständerates durch. Ein von Dreher (fp, ZH) und Frey (svp, ZH) unterstützter Streichungsantrag Blocher (svp, ZH) unterlag mit 117 zu 15 Stimmen. Die Vorschrift, dass bei Überschreiten eines Beteiligungsanteils von einem Drittel den übrigen Aktionären ein öffentliches Kaufangebot gemacht werden muss, wurde allerdings für Erbschafts- und Schenkungsfälle gelockert. Die Forderung der SP, dass die Spielregeln für Übernahmeangebote nicht von einer Kommission, sondern vom Bundesrat festgelegt werden sollen, konnte sich nicht durchsetzen. In der Frage der internationalen Amtshilfe obsiegte ebenfalls der Beschluss des Ständerats, dass Staatsverträge über die Zusammenarbeit der Bundesbehörden mit ausländischen Aufsichtsstellen - analog zur Regelung im Bankengesetz - vom Parlament genehmigt werden müssen. Da der Ständerat in der Differenzbereinigung in einigen wenigen Punkten an seiner Fassung festhielt, konnte das Gesetz im Berichtsjahr noch nicht verabschiedet werden [20].
 
[20] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1051 ff. und 1069 ff.; Amtl. Bull. StR, 1994, S. 837 ff.; Presse vom 16.6.94.20