Année politique Suisse 1994 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Bundesfinanzordnung
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Finanzkontrolle
Der Bundesrat leitete dem Parlament eine Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes zu, welche die Modernisierung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zum Ziel hat. So soll die EFK deutlicher als bisher als externes Finanzaufsichtsorgan definiert und ihre selbständige und unabhängige Stellung verstärkt werden. Ihr Prüfungsauftrag soll erweitert werden mit den Kriterien der Sparsamkeit, des Kosten/Nutzen-Verhältnisses sowie der erwarteten Wirkung der finanziellen Aufwendungen. Die EVK wird aus dem Anweisungsverkehr herausgelöst, neu soll sie aber die Befugnis erhalten, sich mit Stichprobenprüfungen in den von den Verwaltungseinheiten mit dem Kassen- und Rechnungswesen der Eidg. Finanzverwaltung abgewickelten Anweisungsverkehr einzuschalten (Ablösung des Freigabeprinzips durch das Interventionsprinzip). Neu soll die EFK mit einem jährlichen Tätigkeitsbericht auch öffentlich über ihre Kontrolltätigkeit Rechenschaft ablegen können. Der Tätigkeitsbereich wird auf die SBB, aber auch auf Subventionsbezüger ausgedehnt. Die Schaffung eines Rechnungshofes nach dem Vorbild anderer Länder lehnte der Bundesrat ab [13].
 
[13] BBl, 1994, II, S. 721 ff. und 884 ff.; BaZ und BZ, 31.3.9413