Année politique Suisse 1994 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
Indirekte Steuern
Zur geplanten Einführung einer CO2-Steuer siehe unten, Teil I, 6a (Politique énergétique).
Ein Entwurf des Bundesrates zur
Revision des Mineralölsteuergesetzes stiess in der Vernehmlassung grundsätzlich auf Zustimmung. Ab 1. Januar 1997 sollen die Fiskalzölle auf Mineralölen und Treibstoffen durch eine Verbrauchssteuer ersetzt werden, wobei die Umwandlung haushaltsneutral erfolgen soll. Eingeführte und inländische Waren werden künftig gleich behandelt werden. Kritik wurde von bürgerlicher Seite und von verschiedenen Kantonen gegen eine Indexierung der Steuersätze und die damit verbundene automatische Anpassung an die Teuerung laut; diese sei im Steuerrecht nicht gebräuchlich. Graubünden wehrte sich vehement dagegen, dass die neue Steuer auch im Zollfreigebiet
Samnaun gelten soll. Ohne die Zollfreiheit werde dem abgelegenen Seitental des Engadins eine wichtige Grundlage der wirtschaftlichen Existenz entzogen. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer sprach sich jedoch für eine Abschaffung des Zollprivileges von Samnaun aus
[21].
Der Bundesrat gab im Rahmen der Revitalisierungsmassnahmen eine
Teilrevision des Alkoholgesetzes in Auftrag, welche die Schweizer Alkoholsteuern schrittweise dem höheren europäischen und GATT-Niveau annähern und insbesondere die unterschiedliche Besteuerung inländischer und ausländischer Spirituosen beseitigen soll
[22].
Eine Motion Schmid (cvp, AI) forderte, im Zuge der Einführung der Mehrwertsteuer auch die
Biersteuer auf ein europäisch bewährtes System, die sogenannte EU-Biersteuerstaffel, umzustellen, die eine Abstufung nach gesundheitspolitischen Gesichtspunkten und nach Betriebsgrösse einer Brauerei enthält. Die heutige inländische Biersteuer nimmt als Referenz den Preis des Fassbiers, die traditionelle Domäne der kleinen Brauereien. Der Motionär machte geltend, dass eine Erhöhung des Fassbierpreises zu einer automatischen Erhöhung der Steuerabschöpfung führe, während dies bei einer Preiserhöhung für Flaschenbier nicht der Fall sei. Aufgrund der steuerlichen Wirkungen würden Fassbierpreise nur sehr zögerlich angehoben und damit ihre Produzenten - vor allem die kleineren Brauereien - wirtschaftlich benachteiligt. Gegen den Willen von Bundesrat Stich, der die Vorlage nur als Postulat annehmen wollte, überwies der Ständerat die Motion einstimmig
[23].
[21]
NZZ, 29.7.94;
BüZ, 27.10.94.21
[22]
Bund, 28.4.94;
NZZ, 29.4.94.22
[23]
Amtl. Bull. StR, 1994, S. 1062 f.;
BaZ, 6.12.94.23
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