Année politique Suisse 1994 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Finanzhaushalt der Kantone
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Finanzausgleich
Eine Expertise, die im Auftrag der Eidgenössischen Finanz-verwaltung und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren erarbeitet wurde, bezeichnet den Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen, bei dem jährlich rund 12 Mia Fr. verschoben werden, als reformbedürftig. Dieser beinhalte keinerlei Anreiz für den sparsamen Umgang mit Geld, sei zu zentralistisch und nicht geeignet, das Gefälle zwischen reichen und armen Kantonen zu verringern. Die Experten schlagen deshalb vor, den Finanzausgleich über die Subventionen abzuschaffen. Ausgebaut werden soll dafür der wirksamere Ausgleich über die finanzkraftabhängigen Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen. Zudem soll der Ausgleich unter den Kantonen und Regionen selber verstärkt werden. Der Bundesrat kündigte für 1996 eine Vorlage für eine Reform des Finanzausgleichs an [44].
 
[44] Presse vom 29.4.94; NZZ, 8.6. und 11.11.94; Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 7, S. 10 ff. Vgl. Lit. Frey.44