Année politique Suisse 1994 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
 
Invalidenversicherung
Das Parlament folgte der Landesregierung und erhöhte den Beitragssatz der IV von 1,2 auf 1,4 Lohnprozente, lehnte aber eine weitergehende Kompetenz des Bundesrates zur Erhöhung bis auf 1,5% ab. Gleichzeitig wurde der Beitragssatz in der Erwerbsersatzordnung von 0,5 auf 0,3% herabgesetzt, womit die Gesamtbeitragsleistung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich bleibt. Dieser Beitragstransfer hilft, das infolge einer markanten Ausdehnung der Leistungen entstandene Defizit der IV zu verringern, wird aber kaum ausreichen, um dieses Sozialwerk aus den roten Zahlen zu bringen [19].
Bei den Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt lehnte auch der Ständerat die Streichung gewisser Beiträge der IV an Einrichtungen für Behinderte im Rentenalter ab. Die Ratsmehrheit teilte damit die Befürchtung des Nationalrates und der Kommissionsminderheit, dass dadurch Schwerbehinderte im Alter ihre ihnen vertrauten Heime verlassen müssten. Die Räte vergaben damit Einsparungen von jährlich 20 Millionen Franken [20].
In der Wintersession befasste sich der Ständerat mit einer von seiner SGK eingereichten Motion, welche angesichts der sich zuspitzenden finanziellen Situation der IV (immer mehr Rentner, zunehmende Defizite, komplexe Organisation, uneinheitliche Anwendung) eine grundlegende Überprüfung, eine bessere Abstimmung auf andere Sozialversicherungen und verstärkte Eingliederungsmassnahmen verlangte. Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies die kleine Kammer die Motion ohne Gegenstimme [21].
 
[19] BBl 1994, I, S. 1 ff.; Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1105 ff. und 1962 f.; Amtl. Bull. StR, 1994, S. 802 ff. und 1073; AS, 1995, S. 221. Ende des Berichtsjahres betrug das Defizit der IV 625 Mio Fr. gegenüber 420 Mio Fr. im Vorjahr (Soziale Sicherheit, 1995, Nr. 2, S. 114).19
[20] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 58 ff. Vgl. SPJ 1993, S. 216.20
[21] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 1308 ff. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1219 f.21