Bei einem Treffen mit den Innen- und Justizministern der EU in Luxemburg brachte Bundesrat Koller erneut den Wunsch der Schweiz nach einem baldigen Abschluss einer Parallelvereinbarung zum Dubliner
Erstasylabkommen vor, obwohl die Konvention erst von acht EU-Staaten ratifiziert und noch nicht in Kraft ist. Ein derartiges Abkommen würde nach Auffassung des Bundesrates den administrativen Aufwand im Asylverfahren wesentlich erleichtern und praktisch ausschliessen, dass die von der EU abgewiesenen Asylbewerber ein Gesuch in der Schweiz stellen. Laut Koller könnte sich damit die Zahl der Asylgesuche um bis zu 15% verringern
[18].
[18] Presse vom 22.6.94. Siehe auch
SPJ 1993, S. 234. Die Schweiz schloss mit Ungarn ein Vereinbarung ab, welche die gegenseitige Rückübernahme von Ausländern regelt, die sich unbefugt in einem der beiden Staaten aufhalten (Presse vom 5.2.94).18