Beide Kammern zeigten viel Verständnis für eine Petition des Schweizerischen Gehörlosenbundes. Um den gehörlosen Menschen in der Schweiz eine bessere und den hörenden Menschen gleichwertige Lebenssituation zu schaffen, verlangte die Petition die bundesgesetzliche
Anerkennung der Gebärdensprache als Ausdrucksform, auf die jede und jeder Gehörlose uneingeschränkt Anrecht besitzt, und die deshalb mittels staatlicher Unterstützung weiter erforscht und kulturell gefördert werden soll. Sowohl National- als auch Ständerat überwiesen die Petition diskussionslos und einstimmig an den Bundesrat. Der Nationalrat verabschiedete zudem ebenfalls ohne Gegenstimme ein Postulat seiner Kommission für Weiterbildung und Kultur, das den Bundesrat ersucht, die Gebärdensprache zur Integration der Gehörlosen und von hörbehinderten Menschen anzuerkennen und sie, neben der Lautsprache, in Bildung, Ausbildung, Forschung und Vermittlung zu fördern
[46].
Für die praktisch vollständige Aufhebung des Militärpflichtersatzes für Behinderte siehe oben, Teil I, 3 (Militärorganisation).