Année politique Suisse 1994 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen / Kulturpolitik
Im Spätsommer des Vorjahres hatte der Bundesrat seine Vorschläge zur Unterbindung des Handels mit illegal erworbenen Kulturgütern in die Vernehmlassung geschickt. Er hatte dabei eine Ratifikation der entsprechenden UNO-Konvention von 1970 sowie einen Verfassungszusatz als Grundlage für eine Gesetzgebung zur Regelung der Ein- und Ausfuhr sowie zur Rückgabe von Kulturgütern vorgesehen. In der Zielsetzung waren sich die angefragten Parteien und Organisationen einig, in der Beurteilung der zu ergreifenden Massnahmen zeigten sich aber grosse Unterschiede. Vorort, Gewerbeverband, SVP sowie die Verbände der Kunsthändler, Antiquare und Kunstsammler lehnten das Rechtssetzungsprojekt ab, da es auch den legalen internationalen Kunsthandel beeinträchtige und im Widerspruch zur Handels- und Gewerbefreiheit stehe. Die meisten Missbräuche könnten zudem mit bestehenden Vorschriften zu Geldwäscherei und Rechtshilfe geahndet werden. Befürwortet wurde die Schaffung einer Bundeskompetenz hingegen von FDP, CVP und SP, der "Erklärung von Bern", den Dachverbänden der Museen der Schweiz sowie von einer Mehrheit der Kantone.
Der Beitritt zur UNO-Konvention wurde neben den Gegnern eines Verfassungsartikels
auch
von der FDP abgelehnt, da dies ihrer Ansicht nach zu einschneidenden Vorschriften und einem immensen Kontrollapparat führen würde. Die CVP befürwortete die Ratifikation, wollte sie aber mit Vorbehalten gegen allzu rigide Grenzkontrollen versehen. Auch die SP räumte gewisse Mängel der Konvention ein, unterstrich aber, mit dem Beitritt würde die Schweiz ein Zeichen der Solidarität mit den Herkunftsländern setzen und signalisieren, dass sie bereit sei, zu internationalen Standards in Handel und Umgangsformen zurückzukehren
[6].
Knapp acht Monate nach dem Grossbrand konnte Mitte April die
wiederaufgebaute Kapellbrücke in Luzern im Beisein von Bundesrat Cotti mit einem grossen Volksfest eingeweiht werden. Die seinerzeit im Dachstock der Brücke angebrachten, äusserst wertvollen Bildtafeln wurden vorderhand durch Faksimiles ersetzt, bis die Originalbilder restauriert oder kopiert sind und klar ist, welche Sicherungsmassnahmen vorgenommen werden können
[7].
[6]
NZZ, 14.1.94;
TA, 23.2.94;
BZ, 22.10.94. Siehe
SPJ 1993, S. 256 f.6
[7] Presse vom 19.2., 3.3.und 15.4.94;
LZ, 13.3. (Beilage), 1.7. und 24.12.94;
NZZ, 22.7.94;
LNN, 10.9.94. Vgl.
SPJ 1993, S. 256.7
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