Année politique Suisse 1994 : Bildung, Kultur und Medien / Medien / Radio und Fernsehen
Der Bundesrat hat die
Grundsteine der künftigen Radiolandschaft Schweiz gelegt. Mit dem Erlass von "Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung" hat er die Versorgungsgebiete für die Lokalradios der Nord-, West- und Südschweiz für die nächsten zehn Jahre festgelegt. Die Sendernetzpläne bilden die Grundlage für die auf Frühjahr 1995 in Aussicht gestellte Ausschreibung von 24 definitiven Konzessionen. In der Regel wurden grössere Verbreitungsgebiete konzessioniert als bisher, um die bestehende Lokalradioszene massvoll zu erweitern. Neben dem Entscheid zugunsten eines dritten - nichtkommerziellen - Senders in der Agglomeration Bern will der Bundesrat mit einer wesentlichen Ausdehnung der Versorgungsgebiete insbesondere die Genfer und Lausanner Lokalradios gegenüber ihren französischen Konkurrenten stärken. In Genf ist ein zusätzliches, international ausgerichtetes Radio vorgesehen. Für Basel wurde hingegen ein dritter Sender abgelehnt, nicht zuletzt wegen dem Widerstand der Basler Regierung. Die übrigen Lokalradiokonzessionen (Zentral- und Ostschweiz inkl. Zürich) werden voraussichtlich im Herbst 1995 öffentlich ausgeschrieben. Als zweiter Grundstein der künftigen Radiolandschaft Schweiz werden die ersten SRG-Programme in den drei Landessprachen künftig möglichst in allen Regionen verbreitet. Überregionalen Spartenprogrammen wird wegen Frequenzmangel eine UKW-Verbreitung verwehrt
[43].
Radio DRS hat den Vertrag mit zehn Lokalradios, wonach diese für symbolische 500 Fr. pro Jahr die
Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Senders übernehmen dürfen, auf Ende 1994 gekündigt. Danach können diese die DRS-Nachrichten nicht mehr zu einem Vorzugspreis beziehen und müssen täglich acht Stunden aus den Programmen von Radio DRS übernehmen. Die Entscheidung stiess auf massiven Protest der betroffenen Lokalradios, da ihnen in früheren Abmachungen DRS-Nachrichten bis zur definitiven Neukonzessionierung in Aussicht gestellt worden waren. Diese verzögerte sich jedoch
[44].
Im Berichtsjahr ist mit Radio Seetalwelle im Luzerner Seetal ein neues Lokalradio auf Sender gegangen, Radio Matterhorn hat seinen Dienst hingegen überraschend eingestellt. Von den insgesamt 39 konzessionierten Lokalradios waren im Berichtsjahr 23 berechtigt, einen finanziellen Beitrag aus dem SRG-Gebührenertrag gemäss dem
Splitting-Modell zu beziehen. Das BAKOM konnte insgesamt 7 Mio Fr. ausschütten, 1,4 Mio Fr. mehr als im Vorjahr. Die Beträge bewegen sich zwischen 67 000 und 400 000 Fr. Zum zweiten Mal profitierten auch 10 Lokalfernsehen vom Gebühren-Splitting mit insgesamt 1 Mio Fr.
[45].
Der Liechtensteinische Landtag gab grünes Licht für den Betrieb eines Privatradios.
"Radio L" soll im Frühling 1995 auf Sendung gehen. Damit tritt das Privatradio aus Vaduz in Konkurrenz zu verschiedenen Ostschweizer Lokalradios sowie zur SRG. Bisher deckte die SRG die politischen und kulturellen Ereignisse im Fürstentum publizistisch ab und kassierte dafür jährlich 250 000 Fr. Diese pauschale Abgeltung steht nun zur Diskussion
[46].
[43]
BBl, 1994, III, S. 1583 ff.; Presse vom 1.9.94.43
[45]
LZ, 6.10.94 (Seetalwelle);
Bund, 5.7.94 (Matterhorn);
BüZ, 31.8.94;
Klartext, 1994, Nr. 5, S. 35.45
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