Die Regierung des
Kantons Jura beschloss, dem Parlament eine Ausweitung des Ausländerstimmrechts zu beantragen. Zusätzlich zum bereits bestehenden aktiven Stimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene sollen seit zehn Jahren im Kanton wohnende Ausländer auch
in Gemeindeparlamente gewählt werden dürfen; die Gemeinden sollen zudem die Wählbarkeit in Gemeindeexekutiven einführen können
[10].
Die
aargauische Regierung und in der Folge auch der Grosse Rat empfahlen eine 1993 von den Grünen, der SP und den Gewerkschaften eingereichte
Volksinitiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts zur Ablehnung
[11]. Im Kanton
Uri sprachen sich die Regierung und das Parlament gegen eine im Vorjahr eingereichte Initiative aus, welche das kantonale Stimm- und Wahlrecht für alle Ausländer einführen wollte, die sich seit fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. In der Volksabstimmung wurde der von SP und den Grünen unterstützte Vorschlag mit einem Nein-Stimmenanteil von 84% verworfen. Ein analoges Volksbegehren wurde im Kanton
Solothurn eingereicht
[12].