Année politique Suisse 1995 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Stimmrecht
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Ausländerstimmrecht
Die Regierung des Kantons Jura beschloss, dem Parlament eine Ausweitung des Ausländerstimmrechts zu beantragen. Zusätzlich zum bereits bestehenden aktiven Stimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene sollen seit zehn Jahren im Kanton wohnende Ausländer auch in Gemeindeparlamente gewählt werden dürfen; die Gemeinden sollen zudem die Wählbarkeit in Gemeindeexekutiven einführen können [10].
Die aargauische Regierung und in der Folge auch der Grosse Rat empfahlen eine 1993 von den Grünen, der SP und den Gewerkschaften eingereichte Volksinitiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts zur Ablehnung [11]. Im Kanton Uri sprachen sich die Regierung und das Parlament gegen eine im Vorjahr eingereichte Initiative aus, welche das kantonale Stimm- und Wahlrecht für alle Ausländer einführen wollte, die sich seit fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. In der Volksabstimmung wurde der von SP und den Grünen unterstützte Vorschlag mit einem Nein-Stimmenanteil von 84% verworfen. Ein analoges Volksbegehren wurde im Kanton Solothurn eingereicht [12].
 
[10] QJ, 25.10.95; JdG, 8.12.95.10
[11] AT, 17.3. und 31.5.95. Vgl. SPJ 1993, S. 22.11
[12] UR: LNN, 19.5. und 23.10.95; BaZ, 21.10.95. SO: SZ, 21.10.95. Vgl. SPJ 1994, S. 25.12