Année politique Suisse 1995 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
print
Schmiergelder
Mit knappem Mehr (69:62) gab der Nationalrat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission einer parlamentarischen Initiative Carobbio (sp, TI) Folge, welche verlangt, dass Schmier- oder Bestechungsgelder grundsätzlich nicht mehr als Geschäftsunkosten steuerlich abziehbar sind. Die heutige Rechtslage basiert auf einem Bundesgerichtsentscheid und einem darauf gestützten Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus dem Jahre 1946. Danach sind derartige Zahlungen steuerlich absetzbar, wenn sie vom Empfänger als Einnahmen deklariert sind und ihre geschäftliche Notwendigkeit nachgewiesen ist [34].
In Zürich fand vor dem Bezirksgericht der Prozess im bisher grössten Fall von Korruption in der Schweiz statt. Der frühere Leiter der Abteilung Wirtschaftswesen der Kantonsverwaltung (u.a. zuständig für die Bewilligung von Restaurants etc.), Raphael Huber, wurde wegen passiver Bestechung (Annahme von Bestechungsgeldern) im Umfang von 2,4 Mio Fr. angeklagt. Im Abwesenheitsverfahren verurteilte ihn das Gericht zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren, einer Busse von 200 000 Fr. und zur Ablieferung der nachgewiesenen Deliktsumme von 1,38 Mio Fr. Diverse Besitzer von Gastronomiebetrieben wurden wegen aktiver Bestechung mit Gefängnisstrafen bis zu 15 Monaten bedingt, kombiniert mit Bussen bis zu 40 000 Fr. und mit der Einziehung von erlangten Vermögensvorteilen bestraft [35]. Das EJPD setzte - als Konsequenz aus einer im Vorjahr als Postulat überwiesenen Motion Rechsteiner (sp, SG) - eine Arbeitsgruppe ein, welche einen Bericht über das Ausmass der Korruption in der Schweiz anfertigen soll [36].
 
[34] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 551 ff. Siehe auch SoZ, 30.7.95; TA, 29.8.95 (BR Stich). Vgl. SPJ 1994, S. 31 f.34
[35] TA, 24.5., 1.6.-14.6. und 24.8.95 (Urteil); NZZ, 27.5., 1.6.-14.6., 24.8. (Urteil), 6.9. und 3.10.95. Der Prozess wird wegen der Abwesenheit des Angeklagten im Frühjahr 1996 wiederholt werden (NZZ, 15.9. und 21.11.95).35
[36] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1351; SPJ 1994, S. 31 f. (Postulat). Siehe auch TA, 25.8.95. Vgl. auch die Ausführungen von BR Koller zum Stand der Ermittlungen in der Schweiz zu den Korruptionsaffären in Italien in Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2106 f.36