Année politique Suisse 1995 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Waffenhandel
Im Februar gab der Bundesrat den Expertenentwurf für ein neues Waffengesetz, welches das interkantonale Konkordat aus dem Jahre 1969 ablösen soll, in die Vernehmlassung. Das Projekt sieht vor, den Erwerb und das Tragen von Seriefeuerwaffen und einigen anderen gefährlichen Waffen grundsätzlich zu verbieten. Für die bisher von der Mehrheit der Kantone gesetzlich nicht erfassten Langwaffen mit Seriefeuersperre soll - gleich wie bereits bisher für Faustfeuerwaffen - ein Erwerbsschein erforderlich werden; ausgenommen davon wären lediglich die von der Armee abgegebene Ordonnanzwaffe und bestimmte Jagdgewehre. Das Tragen von Waffen soll gemäss Entwurf für Private grundsätzlich bewilligungspflichtig werden (mit Ausnahme der Jäger und den Teilnehmern an Schiesssportanlässen). Verschärfen möchten die Experten zudem auch die Anforderungen für den Erhalt des Waffenhändlerpatentes [37]. Der bei umstrittenen Fragen mit verschiedenen Lösungsvarianten ausgestattete Entwurf stiess mehrheitlich auf Zustimmung. Abgelehnt wurde er bloss von der Interessenorganisation "Pro Tell", welche vor allem an der mit einem Bedürfnisnachweis verknüpften Bewilligungspflicht für das Waffentragen Anstoss nahm und mit dem Referendum drohte [38].
 
[37] Presse vom 21.2.95. Vgl. SPJ 1994, S. 32.37
[38] BaZ, 8.6. und 3.10.95 (Pro Tell); SGT, 3.10.95.38