Année politique Suisse 1995 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Regierung
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Wahlverfahren
Trotz dem negativen Urteil des Bundesrats hielt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats an ihrem Vorschlag für eine ersatzlose Streichung der Verfassungsbestimmung, wonach nicht zwei Mitglieder der Landesregierung aus demselben Kanton stammen dürfen, fest. Obwohl die Sprecher der Fraktionen der SP und der FDP dem Problem keine Dringlichkeit zuerkennen wollten, und diejenigen der CVP und der LP föderalistische Einwände vorbrachten, beschloss der Nationalrat Eintreten und stimmte der Streichung der Kantonsklausel mit 61:48 Stimmen zu [18]. Der Ständerat lehnte hingegen die Neuerung mit 28:9 Stimmen ab. Immerhin milderte er seinen Entscheid insofern, als er die Behandlungsfrist der 1993 überwiesenen parlamentarischen Initiative Schiesser (fdp, GL), welche den Auslöser der Reform gebildet hatte, verlängerte. Die Volkskammer beschloss in der Folge, das Geschäft zu sistieren und abzuwarten, ob das Anliegen im Rahmen der geplanten Totalrevision der Verfassung oder der angestrebten umfassenden Regierungsreform berücksichtigt wird [19].
 
[18] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 173 ff. Vgl. SPJ 1993, S. 35 und 1994, S. 35.18
[19] Amtl. Bull. StR, 1995, S. 970 ff.; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2590 f.; BZ, 4.10.95.19