Année politique Suisse 1995 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Parlament
Mit der Einführung der
ständigen Kommissionen im Rahmen der Parlamentsreform 1991 war auch festgelegt worden, dass pro Fraktion zum voraus eine beschränkte Anzahl
Stellvertreter zu benennen sind. Diese Regelung wurde nun als zu starr kritisiert. Auf Antrag seines Büros beschloss der Nationalrat, diese Vorschrift in seinem Geschäftsreglement wieder aufzuheben und den Fraktionen zu erlauben, bei der Verhinderung eines ihrer Kommissionsmitglieder den Stellvertreter frei zu bestimmen
[37].
[37]
BBl, 1995, IV, S. 1649 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1997 ff., 2142 f. und 2291;
AS, 1995, S. 4358 f. Zu den ständigen Kommissionen siehe auch
Ww, 22.6.95.37