Année politique Suisse 1995 : Grundlagen der Staatsordnung / Föderativer Aufbau / Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Mit einer Motion wollte Ständerat Loretan (fdp, AG) die politische
Stellung der Gemeinden und Städte aufwerten. Er verlangte, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung die eigenständige Rolle der Gemeinden neben den Kantonen und dem Bund bei der Erfüllung politischer Aufgaben verfassungsrechtlich zu verankern. Den Grundsatz, dass die Beziehungen zwischen Bund und Gemeinden über die Kantone laufen, wollte er zwar beibehalten, ihn aber flexibler gestalten und Ausnahmen zulassen. Zudem sollte die bundesstaatliche Politik in Zukunft nicht nur die Auswirkungen auf die Kantone, sondern explizit auch auf die Gemeinden berücksichtigen. Als letzter Punkt forderte die Motion eine verfassungsmässige Garantie der Gemeindeautonomie in dem von den Kantonen vorgegebenen Rahmen. Bundesrat Koller stellte in seiner Antwort fest, dass der dreistufige Aufbau des Staates (Gemeinden, Kantone, Bund) in der politischen Realität de facto anerkannt sei. Aus föderalistischen Gründen solle aber die Funktion der Gemeinden weiterhin nicht in der Verfassung des Bundes, sondern in den Kantonsverfassungen definiert werden. Im weiteren seien, v.a. bei projektbezogenen Fragestellungen, bereits heute direkte Kontakte zwischen Bundesbehörden und Gemeinden gängige Praxis. Gegen eine bundesstaatliche Garantie der Gemeindeautonomie erhob Koller föderalistische Einwände. Auf seinen Antrag wurde die Motion lediglich als Postulat überwiesen
[8]. Der Nationalrat überwies ebenfalls ein von Sandoz (lp, VD) mit staatsrechtlichen Argumenten bekämpftes Postulat Gross (sp, ZH) für die Ausarbeitung eines Berichtes über die Lage der Städte und über mögliche Massnahmen für eine Aufwertung ihrer politischen Stellung
[9].
Der Kanton Freiburg versuchte als erster, den Bedürfnissen nach einer engeren
Zusammenarbeit zwischen Kernstadt und Vorortsgemeinden durch die Schaffung einer speziellen staatlichen Institution, einem Agglomerationsrat, Rechnung zu tragen. Gemäss dem im Januar von der Regierung präsentierten Vorentwurf soll eine solche Agglomeration - konkret in Frage kommen die Regionen Freiburg und Bulle - über eine Exekutive und eine Legislative verfügen, welche in gemeindeübergreifenden Fragen, wie z.B. Verkehrspolitik, mit Entscheidungskompetenzen ausgerüstet sind. Das Kantonsparlament hiess die Neuerung noch im Berichtsjahr gut
[10].
[8]
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1177. Siehe auch
SoZ, 9.7.95;
TA, 16.9.95. Vgl.
SPJ 1994, S. 47. Zur Berücksichtigung der finanziellen Zentrumslasten der Städte siehe unten, Teil I, 5 (Finanzausgleich). Für den Vorschlag der CVP, die Funktion der Städte in der Verfassung zu verankern, siehe unten, Teil IIIa (CVP).8
[9]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2578 f. Siehe
SPJ 1994, S. 47.9
[10]
BaZ, 14.1.95;
SGT, 16.1.95;
Lib., 19.3.95. Siehe unten, Teil II, 1h.10
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