Année politique Suisse 1995 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik / Wettbewerb
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Kartellgesetz
Die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Totalrevision des Kartellgesetzes konnte im Berichtsjahr verabschiedet werden. Kartellabsprachen über Preise, Produktionsmengen und Gebietsaufteilungen (sogenannt harte Kartelle) sind damit in Zukunft grundsätzlich verboten. Im Nationalrat war Eintreten unbestritten, obwohl die Fraktionssprecher der SVP und der FP (Blocher und Dreher, beide ZH) keinen guten Faden an dem neuen Gesetz liessen. Beide beurteilten das Gesetz als überflüssig, da sich in der Schweiz die meisten Kartelle aufgelöst hätten, und kritisierten zudem, dass staatlich geregelte Märkte von den Vorschriften ausgenommen sind. In der Detailberatung scheiterte ein vom Gewerbevertreter Früh (fdp, AR) eingebrachter Antrag, unter bestimmten Umständen sogenannte harte Kartelle weiterhin zuzulassen, mit 123:50 Stimmen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Genehmigungspflicht für Unternehmenszusammenschlüsse wurde auf Antrag der Kommissionsmehrheit durch eine Meldepflicht ersetzt; je nach Einschätzung der neuen Marktverhältnisse könnte dann die Wettbewerbskommission aktiv werden. Dabei setzte der Rat die Umsatzgrenze, ab welcher Fusionen meldepflichtig sind, relativ hoch an (2 Mia Fr. resp. 500 Mio Fr. gemeinsamer Ausland- resp. Inlandumsatz; zudem je mindestens 100 Mio Fr. Inlandumsatz der zwei grössten Partner). Für den Medienmarkt wurde wegen der in diesem Bereich besonderen Bedeutung eines funktionierenden Wettbewerbs ein deutlich niedrigerer Wert festgeschrieben.
Im Ständerat war Eintreten ebenfalls unbestritten. Bei den zulässigen Abweichungen vom Verbot von Absprachen zwischen Unternehmen - das betrifft solche, die zur Erzielung von Rationalisierungseffekten vorgenommen werden - hielt der Rat explizit fest, dass auch Vereinbarungen über die Verwendung von sogenannten Kalkulationshilfen bei der Preisgestaltung zulässig sein sollen. Sonst schloss er sich weitgehend den Entscheiden der grossen Kammer an, welche ihrerseits die Erweiterung der erlaubten Ausnahmen übernahm. In der Schlussabstimmung wurde das neue Gesetz vom Nationalrat mit 14 Gegenstimmen (v.a. aus der SVP und der FP), vom Ständerat einstimmig verabschiedet [27].
 
[27] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1057 ff., 2046 f., 2110 und 2298; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 845 ff., 1013 f. und 1065; BBl, 1995, IV, S. 516 ff.; Presse vom 7.6., 8.6. und 21.9.95. Vgl. SPJ 1994, S. 99 f.27