Année politique Suisse 1995 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Bundesfinanzordnung
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Finanzhaushaltgesetz
Der Bundesrat beschloss im Sinne einer erhöhten Transparenz, mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt den Einnahmenüberschuss der Pensionskasse aus der Bundesrechnung auszugliedern. Damit wird das Defizit um fast eine Milliarde Franken steigen. Finanzminister Stich unterlag im Gesamtbundesrat aber mit der Forderung, auch das jährliche Darlehen an die SBB von ebenfalls rund einer Milliarde Franken, das die SBB nicht zurückzahlen können, im Bundeshaushalt als Ausgabe zu deklarieren. Schützenhilfe erhielt er vom Nationalrat, der die Teilrevision aufgrund der selben Forderung mit 90 zu 10 Stimmen zurückwies. Der Ständerat folgte auf Empfehlung seiner Finanzkommmission aber einstimmig dem Bundesrat, der die Tresoreriedarlehen der SBB über den Verordnungsweg regeln will. In der Wintersession schwenkte der Nationalrat auf die Linie des Ständerats ein [1].
Eine Motion Fischer (fdp, AG) kritisierte, dass Zinseinnahmen von zurückgestellten Strassengeldern nicht der Strassenrechnung, sondern der allgemeinen Bundeskasse gutgeschrieben werden und verlangte mit einer Änderung des Finanzhaushaltgesetzes, Zinserträge künftig der Strassenkasse gutzuschreiben. Ganz knapp lehnte der Nationalrat den Vorstoss im Sinne des Bundesrates ab [2].
 
[1] BBl, 1995, IV, S. 348 ff.; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1940 f. und 2611 f.; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1136 f.; TA, 19.8.95.1
[2] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 314 ff.2