Année politique Suisse 1995 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Finanzhaushalt der Kantone
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Finanzausgleich
Der Bundesrat hat für die Jahre 1996 und 1997 die Finanzkraft der Kantone neu festgelegt und dabei zum Teil für grosse Verschiebungen beim Finanzausgleich gesorgt. Die Finanzkraft von 14 Kantonen wurde höher eingestuft als bisher, während jene von 11 Kantonen neu schwächer taxiert worden ist. Einzig Appenzell Innerrhoden wurde gleich eingestuft wie bisher. Der Kanton Basel-Landschaft ist neu in die Gruppe der finanzstarken Kantone eingereiht worden, während Freiburg zu den finanzschwachen Kantonen abgerutscht ist. Als finanzstärkster Kanton steht weiterhin Zug an der Spitze, während der Jura das Wallis als finanzschwächsten Kanton abgelöst hat [47].
Nur als Postulat überwies der Nationalrat eine LdU/EVP-Motion, die eine Entflechtung der öffentlichen Haushalte forderte. Der Bundesrat begrüsste zwar das Anliegen der Motionäre, wonach den Kantonen konkrete Leistungen zugunsten des Bundes (z.B. in Bereichen wie Militär, Asyl) abzugelten und zweckgebundene Subventionen auf ein Minimum zu beschränken sind. Einen Abbau der Subventionen des Bundes an die Kantone innert nur fünf Jahren auf die Hälfte des heutigen Standes lehnte der Bundesrat jedoch ab. Er verwies auf eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs, für die der Bundesrat im Juni grünes Licht erteilt hat, und die 1996 vorliegen soll [48].
Auch eine Motion Strahm (sp, BE), die verlangte, im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen auch die Abgeltung von Zentrumslasten der Städte durch die Kantone als Verteilungskriterium zu berücksichtigen, wurde nur als Postulat überwiesen. Der Bundesrat wies darauf hin, dass grundsätzlich nicht die Städte, sondern die Kantone Ansprechpartner des Bundes seien. Es gelte, den innerkantonalen und interkantonalen Finanzausgleich zu fördern, um die Zentrumslasten der Städte besser zu berücksichtigen [49].
 
[47] SoZ, 29.10.95; Presse vom 23.11.95.47
[48] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 326 ff.48
[49] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 572 ff.49