Année politique Suisse 1995 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
 
Grundsatzfragen
Anfangs März fand in Kopenhagen die UNO-Gipfelkonferenz zur sozialen Entwicklung statt. Der Sozialgipfel verstand sich als Anschluss an den Umweltgipfel von Rio (1992), die Menschenrechtskonferenz von Wien (1993) und die Konferenz zur Bevölkerungsentwicklung in Kairo (1994). Zum Abschluss der Tagung verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs, Armut, Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung verstärkt zu bekämpfen. Auf ein verbindliches Modell des sozialen Ausgleichs und der raschen Entschuldung der Dritten Welt vermochte sich die Staatengemeinschaft jedoch nicht zu einigen. In ihrer Rede vor dem Plenum hob die Leiterin der Schweizer Delegation, Bundesrätin Dreifuss, die Bedeutung der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) hervor, deren Aufgabe es nun sei, die Regierungen mit konkreten Zielen zu konfrontieren. Sie stellte auch eine Überprüfung der schweizerischen Entwicklungspolitik in Aussicht, welche die in Kopenhagen gewonnenen Einsichten umsetzen soll [1].
In Ausführung einer 1993 sehr knapp angenommenen parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion erarbeitete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates einen Entwurf für einen Bundesbeschluss, welcher die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta ermöglichen soll. Eine Mehrheit der Kommission vertrat die Meinung, dass die Schweiz sechs der insgesamt sieben zum harten Kern der Charta gehörenden Artikel erfüllen kann. Eine Minderheit fand dagegen, dass die schweizerische Rechtsordnung nicht einmal in fünf Punkten dem Abkommen entspricht, weshalb eine Ratifizierung nicht möglich sei. Umstritten waren insbesondere das uneingeschränkte Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf kollektive Massnahmen, was auch das Beamtenstreikrecht einschliessen würde, und die Verpflichtung zur Gleichbehandlung der Staatsangehörigen anderer Vertragsstaaten im Bereich de sozialen Sicherheit. Klar war allen Beteiligten, dass die Schweiz angesichts der heutigen Rechtslage die Bestimmungen zum Schutz der Wanderarbeiter nicht übernehmen könnte, da sie den Familiennachzug der ausländischen Arbeitnehmer nach wie vor nur beschränkt zulässt [2].
Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrat Zisyadis (pda, VD), dass ein gesamtschweizerisches Sozialbudget erstellt wird, welches Auskunft über sämtliche Tätigkeiten der Sozialpolitik gibt und alle diesbezüglichen Leistungen und ihre Kosten sowie deren Finanzierung erfasst. Die vorberatende Kommission war zwar ebenfalls der Ansicht, dass statistisch abgesicherte Sozialdaten als Planungsinstrument und Entscheidungsgrundlage unentbehrlich zur Erhöhung der Effizienz und zur Schaffung eines lückenlosen und flexiblen Systems der sozialen Sicherheit sind. Sie befand aber, es sei unangemessen, diese Frage, die sich im Grunde auf die Ausgestaltung des Jahresprogramms des Bundesamtes für Statistik bezieht, mit dem Mittel der parlamentarischen Initiative auf dem Gesetzesweg zu regeln. Sie beantragte hingegen, dem Bundesrat solle mit einem Postulat zur Kenntnis gebracht werden, dass das Parlament die Erstellung eines Sozialbudgets für notwendig und wichtig erachtet; dazu gehört auch die Schliessung noch bestehender statistischer Datenlücken. Der Initiant war mit diesem Vorgehen einverstanden und zog seinen Vorstoss zurück, worauf das Postulat stillschweigend überwiesen wurde [3].
Von der Rechtslehre als ungeschriebenes Grundrecht anerkannt, wird das Recht auf Existenzsicherung möglicherweise neu in der Verfassung (Art. 48 BV) verankert werden. Im Auftrag der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit schickte der Bundesrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung. Gemäss Vorentwurf soll jede Person in Notlagen Anspruch auf soviel Sozialhilfe haben, wie sie für ein menschenwürdiges Leben braucht. Die Sozialhilfe soll als "Netz unter dem Netz" dienen, dort wo der Schutz der Sozialversicherungen gegen abschliessend definierte Risiken oder Ereignisse wie Tod, Unfall, Krankheit, Invalidität oder das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze nicht zum Tragen kommt, wo aber andere Formen von Bedürftigkeit auftreten können, beispielsweise als Folge von Langzeitarbeitslosigkeit oder aufgrund fehlender Alimentenzahlungen. In der Vernehmlassung lehnten die meisten Kantone, die Wirtschaftsverbände, FDP und SVP eine Verankerung des Grundrechts auf Existenzsicherung in der Verfassung ab und sprachen sich für die heutige föderale Regelung aus, die sich bewährt habe. Befürwortet wurde der Vorschlag hingegen von der CVP und der SP sowie von den Hilfswerken [4].
In einem Leitentscheid anerkannte das Bundesgericht erstmals ausdrücklich ein ungeschriebenes Verfassungsrecht auf ein Minimum an staatlicher Fürsorge, das aus der persönlichen Freiheit und aus der Menschenwürde abgeleitet wird. Auch wer durch sämtliche sozialen Sicherheitsnetze gefallen ist, soll keine Bettelexistenz führen müssen. Praktisch bedeutsam wird die Anerkennung dieses Grundrechtes vorwiegend in Ausnahmefällen, in denen die zahlreichen Gesetze von Bund, Kantonen und Gemeinden den Notbedarf einer Person nicht decken. Das Urteil wurde von drei Staatenlosen erfochten, denen der Kanton Bern aufgrund ihrer prekären fremdenpolizeilichen Situation Fürsorgeleistungen verweigert hatte [5].
Mit einem Positionspapier setzte sich die Caritas Schweiz gegen das im Vorjahr von Arbeitgeberseite verlangte Moratorium im Bereich der Sozialversicherungen ein. Auch für die Hilfsorganisation sind Reformen im Bereich der sozialen Sicherheit notwendig, doch sollten sich diese an der Vision einer solidarischen Gesellschaft orientieren. Die Caritas wies nach, dass der oft zur Diskussion gestellte Sozialabbau tatsächlich stattfindet, indem beispielsweise Arbeitslose seit 1994 deutliche Einkommenseinbussen in Kauf nehmen müssen. Das Hilfswerk widersprach auch den oft von Wirtschaftszweigen vorgertragenen Argumenten, wonach die Kosten des Sozialstaates in der Schweiz zu hoch ausfielen und die Finanzierung über Lohnprozente angesichts der internationalen Konkurrenz nicht tragbar sei. Anhand von OECD-Zahlen belegte das Positionspapier, dass die Schweiz, was die Belastung mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen betrifft, im internationalen Vergleich gut dasteht und in der für die Standortattraktivität viel entscheidenderen Frage der Arbeitsproduktivität und der sozialen Stabilität sogar eine Spitzenposition einnimmt. Von diesen Feststellungen ausgehend verlangte die Caritas die Einführung eines garantierten Grundeinkommens für alle, wobei sie sich für das Modell der Ergänzungsleistungen aussprach, welches ihrer Ansicht nach effizient ist und die individuellen materiellen Verhältnisse berücksichtigt. Finanziert werden soll das garantierte Mindesteinkommen laut Caritas über Zuschläge bei der Mehrwertsteuer oder über ökologische Lenkungsabgaben [6].
Ende Jahr publizierten 19 hochkarätige Wirtschaftsfachleute um den ehemaligen Diplomaten und ABB-Kopräsidenten David de Pury ein "Weissbuch", in welchem sie nicht nur eine weitestgehende Deregulierung im Wirtschaftsgeschehen, sondern auch eine völlige Neukonzeption der sozialen Sicherheit postulierten. Deren Leistungen sollten nur noch nach streng gehandhabten Bedürfnisklauseln ausgerichtet werden. Insbesondere plädierten sie für eine Aufhebung der beruflichen Vorsorge und für eine AHV, die lediglich das Existenzminimum sichern würde. Die Beibehaltung des bisherigen Lebensstandards im Alter - nach heutiger Auffassung in erster Linie Aufgabe der 2. Säule - sollte hingegen rein der privaten Vorsorge, d.h. allein den Arbeitnehmern überlassen bleiben. Privatisieren wollten die Unternehmer auch die Arbeitslosenversicherung, obgleich die Privatversicherer angesichts der nicht kalkulierbaren Risiken bereits vor Jahren diese Idee abgelehnt hatten [7].
Diese für die politische Linke und die Gewerkschaften völlig indiskutablen Vorschläge, welche sie als Rückfall ins urkapitalistische 19. Jahrhundert und als letztlich wirtschaftsfeindlich taxierten, da damit der soziale Friede - einer der Haupttrümpfe des Wirtschaftsstandortes Schweiz - vergiftet würde, stiessen auch bei den Vertretern der bedeutendsten Wirtschaftspartei, der FDP, mehrheitlich auf Ablehnung. Insbesondere distanzierten sich deren Vertreter in der Landesregierung, die Bundesräte Delamuraz und Villiger, ganz dezidiert vom Gedankengut, dass dem "Weissbuch" zugrunde liegt, obgleich auch sie einräumten, dass ein weiterer Ausbau der Sozialpolitik nur mit der grössten Zurückhaltung angegangen werden dürfe [8].
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Sonderregelungen
Im Spätsommer leitete der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf für einen allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss zu, welcher ihm die Kompetenz geben soll, mit internationalen Organisationen Abkommen über den Status der internationalen Beamten schweizerischer Nationalität hinsichtlich der schweizerischen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO und ALV) abzuschliessen. Die Bestimmung der Schweiz, wonach diese Funktionäre obligatorisch den schweizerischen Sozialversicherungen angeschlossen bleiben (es sei denn, sie würden ein entsprechendes Gesuch stellen), hatte in vielen Fällen - da sie automatisch auch der Pensionskasse der jeweiligen Organisation unterstellt wurden - zu einer unzumutbaren Doppelbelastung geführt. Durch eine Ergänzung der Sitzabkommen, welche durch einen Briefwechsel zwischen dem Bundesrat und den in der Schweiz niedergelassenen internationalen Organisationen vorgenommen wurde, einigte man sich nun darauf, dass diese Beamten nur noch auf freiwilliger Basis den schweizerischen Sozialversicherungen angegliedert werden, wobei sie wählen können, ob sie allen Zweigen oder nur der ALV beitreten wollen. Dieser Bundesbeschluss wurde vom Ständerat diskussionslos und einstimmig angenommen [9].
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Finanzierungsfragen
Die Sozialwerke AHV/IV und EO rutschten erstmals seit 16 Jahren in die roten Zahlen. Die Gesamteinnahmen beliefen sich auf rund 31 855 Mio Fr. (+2,9% gegenüber dem Vorjahr), die Ausgaben auf ca. 31 950 Mio Fr. (+4,5%), was zu einem Defizit von 95 Mio Fr. führte. Der Ausgleichsfonds der AHV nannte als Grund für das Ungleichgewicht, das allein von der IV verursacht wurde, vorab die schwache Wirtschaftslage.
Die Erträge der AHV nahmen um 2,4% auf 24,5 Mia Fr. zu, wobei sich die Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern um 1,8% bzw. 340 Mio Fr. erhöhten. In der IV stiegen die Einnahmen wegen höherer Beitragssätze um 12,3% auf 6,4 Mia Fr. Da im Gegenzug der Beitragssatz für die EO gesenkt wurde, führte dies dort zu Mindereinnahmen um 32% auf 860 Mio Fr. Die Bundesbeiträge an die AHV und IV sanken auch 1995 linear um fünf Prozent. Laut Ausgleichsfonds hatte dies bei der AHV 215 Mio Fr. und bei der IV 130 Mio Fr. Mindereinnahmen zur Folge. Die Zinseinnahmen stiegen auf 1,2 Mia Fr. Die Ausgaben der AHV nahmen wegen des höheren Rentnerbestandes und der Rentenanpassung um 4,9% auf 24,5 Mia Fr. zu. In der IV erhöhten sich die Ausgaben aus den gleichen Gründen um 6,7% auf 6,8 Mia Fr. Die EO-Ausgaben konnten dank den reduzierten Diensttagen auf 621 Mio Fr. gesenkt werden. Ende Jahr betrug das Vermögen der drei Sozialwerke rund 27 Mia Fr. Das Kapitalkonto der AHV wuchs lediglich noch um 9 Mio Fr. auf 23 836 Mio Fr. Dies entspricht 97,3% der laufenden Jahresausgabe. Laut AHV-Gesetz darf das AHV-Vermögen in der Regel nicht unter 100% einer Jahresausgabe sinken.
Diese Zahlen, die sich bereits in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres abzeichneten, gaben jenen Stimmen vor allem aus Arbeitgeberkreisen Auftrieb, die schon seit einiger Zeit Bundesrätin Dreifuss angriffen und ihr unterstellten, sie beschönige die finanziellen Perspektiven der Sozialwerke. Vorab ihre bei der Präsentation des Drei-Säulen-Berichts (s. unten) gemachte und später in einer Fernsehsendung wiederholte Äusserung, für die Sicherung der AHV brauche es ab dem Jahr 2005 neben dem bereits vorgesehenen Mehrwertsteuerprozent noch einmal Mehreinnahmen im Umfang von einem bis zwei Mehrwertsteuerprozenten bzw. von 1,3 Lohnprozenten, warf im bürgerlichen Lager hohe Wellen, da die Sozialministerin noch 1994 in ihrem "offenen Brief" erklärt hatte, bis mindestens ins Jahr 2000 würde der AHV-Fonds weiter geäufnet, weshalb mittelfristig kein Anlass zur Sorge bestehe. Bei den Erneuerungswahlen in den Bundesrat erzielte Dreifuss das schlechteste Ergebnis des Siebnerkollegiums, was sowohl Beobachter wie sie selber als Ausdruck einer wachsenden Polarisierung in der Sozialpolitik werteten [11].
Der Bundesrat nahm im Oktober den Drei-Säulen-Bericht des EDI zur Kenntnis. Der Bericht zeigt die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung im Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHI) auf. Angesichts der bereits eingetroffenen und noch zu erwartenden sozio-ökonomischen Veränderungen kommt er zum Schluss, dass an der bestehenden Drei-Säulen-Konzeption grundsätzlich festzuhalten sei und keine grösseren Gewichtsverschiebungen zwischen den einzelnen Säulen vorgenommen werden sollten. Gleichzeitig wurden jedoch einzelne Anpassungen zur Optimierung des AHI-Systems vorgeschlagen. Der Bericht behandelte die finanziellen Auswirkungen der skizzierten Lösungen nicht im Detail. Dies soll die vom Bundesrat im Vorjahr eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA FiSo) tun, welche im Mai ihre Arbeit aufnahm. Politisch brisantester Punkt des Berichts war die Feststellung, dass die erste Säule (AHV/IV) nach wie vor nicht existenzsichernd ist, wie es die Verfassung verlangt, weshalb eine Neufassung des Verfassungsziels im Sinn einer "Zielhierarchie" vorgeschlagen wurde, bei der die Existenzsicherung zur Aufgabe aller drei Säulen sowie nötigenfalls der Ergänzungsleistungen wird. Diese sollen definitiv in der Verfassung verankert werden [12].
 
[1] BZ, 12.1. und 6.3.95; Bund, 7.2.95; TA, 4.2. und 16.2.95; WoZ, 3.3.95; Presse vom 13.3.95. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1033 und 1623 f.1
[2] Presse vom 13.5. und 18.11.95. Vgl. SPJ 1993, S. 215. Die Sozialcharta wurde bislang von allen Staaten des Europarates ratifiziert, ausser von der Schweiz, den neu beigetretenen Staaten des ehemaligen Ostblocks sowie Andorra, Liechtenstein und San Marino.2
[3] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2176 ff. Für eine entsprechende Pilotstudie, welche die Gesamtkosten der sozialen Sicherheit auf rund 80 Mia Fr. pro Jahr ansetzt, siehe Lit. Gilliand; TdG, 19.6.95.3
[4] BBl, 1995, III, S. 837 ff.; CHSS, 1995, S. 177; Presse vom 7.7., 1.11. und 7.12.95. Vgl. SPJ 1993, S. 215. Zur Diskussion in den Kantonen siehe Lit. Zürcher. Für ein im Berichtsjahr im Kanton Genf angelaufenes Projekt, bei dem Ausgesteuerte als Gegenleistung für Arbeiten im öffentlichen Interesse ein garantiertes Mindesteinkommen erhalten, vgl. NQ, 9.1.95; TA, 14.1.95; JdG, 25.1.95. Die Westschweizer Kantone NE, VD und VS machten sich ebenfalls Gedanken in diese Richtung (NQ, 12.10., 23.11. und 19.12.95; Hebdo, 16.11.95).4
[5] Presse vom 28.10.95. In seiner schriftlichen Begründung präzisierte das BG, dass das ungeschriebene Verfassungsrecht keinen Anspruch auf ein garantiertes Mindesteinkommen gibt. Es gehe darum, die elementarsten menschlichen Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Obdach zu sichern, was sowohl durch Geld- wie durch Naturalleistungen erreicht werden könne (Bund, 11.4.1996). Im Kanton Bern mussten die Richter erstmals entscheiden, wie die neuen Sozialrechte der totalrevidierten Kantonsverfassung auszulegen sind (Bund, 4.4.95).5
[6] Lit. Caritas; Presse vom 24.5.95.6
[7] Lit. de Pury; Presse vom 14.12. und 15.12.95; Bund, 16.12.95; SoZ, 17.12.95; NZZ, 21.12.95; Cash, 22.12.95. Als Mitherausgeber des "Weissbuchs" zeichneten unter anderem die Gebrüder Schmidheiny, die Konzernchefs Maucher (Nestlé), Ackermann (SKA), Studer (SBG) und Blum (SBV), die HSG-Professoren Hauser und Schmid sowie alt Nationalbank-Direktor Leutwyler. Vgl. auch oben, Teil I, 4a (Einleitung).7
[8] Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1089 und 1242; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2457; SoZ, 17.12.95; Presse vom 18.12. und 19.12.95; Bund, 22.12.95. Für ein Positionspapier der FDP zur Sozialpolitik siehe unten, Teil IIIa (FDP).8
[9] BBl, 1995, IV, S. 761 ff.; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1162 f.9
[11] NZZ, 2.9. und 18.12.95; Blick, 21.10., 27.10., 27.11. und 4.12.95; Presse vom 28.10., 7.12. und 14.12.95; Hebdo, 2.11. und 9.11.95; Bund, 8.11.95; SoZ, 26.11. und 3.12.95; TA, 4.12. und 9.12.95. Vgl. SPJ 1994, S. 217. Zu den finanziellen Perspektiven der AHV siehe auch unten, 11. AHV-Revision.11
[12] Lit. Drei-Säulen-Bericht; CHSS, 1995, S. 305; Presse vom 28.10.95. Ein Postulat Bortoluzzi (svp, ZH), mittelfristig nach neuen Finanzierungsmodellen für die Sozialversicherung zu suchen und beispielsweise die Einführung einer Energiesteuer anstelle der Lohnprozente zu prüfen, wurde im Rat bekämpft und die Diskussion deshalb verschoben (Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2703 f.).12