Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1994 der Bundesfinanzen verweigerten beide Kammern gegen den Vorschlag ihrer jeweiligen Finanzkommissionen die Abschaffung der 1986 eingeführten
Viertelsrente. Wie bereits in der Eurolex-Debatte argumentierte der Bundesrat in seinem Kürzungsvorschlag, dass diese Minimalrente zahlenmässig kaum ins Gewicht falle, deren Aufhebung dem Bund mittelfristig aber Einsparungen von jährlich sieben Mio Fr. bringen würde. Im Parlament wurde demgegenüber darauf hingewiesen, dass gerade die Viertelsrente dem Grundsatz der IV, wonach
Wiedereingliederung vor Rente zu stellen sei, besonders entgegenkomme. Eine Aufhebung dieser Rentenform würde voraussichtlich nur zu einer Zunahme der halben Renten oder zu einer Auslagerung der Kosten auf die Ergänzungsleistungen führen. Hingegen wurden die Baubeiträge an Eingliederungswerkstätten und Wohnheime auf einen Drittel der anrechenbaren Kosten begrenzt, was zu Einsparungen von rund 15 Mio Fr. führt
[29].
Der Nationalrat überwies diskussionslos eine vom Bundesrat unterstützte Motion des Ständerates, welche verlangt, dass der Bund angesichts der enormen Probleme in der IV deren
finanzielle Konsolidierung anstreben, eine wesentlich bessere Abstimmung mit den übrigen Zweigen der Sozialversicherung gewährleisten und die stark divergierende Anwendung der IV in den Kantonen vereinheitlichen sowie den Vollzug straffen soll
[30].