Année politique Suisse 1996 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. Grundlagen der Staatsordnung - Eléments du système politique
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Referendum und Initiative - Référendum et initiative
BASEL-STADT: Gesetz über Initiative und Referendum. Regelung der Rechtsberatung und des Rückzugsrechts. Vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 12.9.).
NIDWALDEN: Regelung des Referendumsrechts im Falle der Abschaffung der Landsgemeinde. Variante I: Einführung des fakultativen und des konstruktiven Gesetzesreferendums; Variante II: Einführung des obligatorischen Gesetzesreferendums. In der Volksabstimmung vom 22.9. wird die Variante I mit 70,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 25,9% (NLZ, 23.9.; vgl. SPJ 1994, S. 295).
SANKT GALLEN: Neues Initiativrecht. Angleichung des Abstimmungsverfahrens für Verfassungsinitiativen an dasjenige für Gesetzesinitiativen; Einführung des doppelten Ja bei Initiativen und Gegenvorschlag. In 2. Lesung angenommen. In der Volksabstimmung vom 22.9. mit 77,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 33% (SGT, 20.2., 23.9.).
SCHWYZ: Ersetzung des obligatorischen durch das fakultative Referendum. Referendumslimite von 1000 Unterschriften; Erhöhung der Referendumsfrist von 30 auf 60 Tage. In der Volksabstimmung vom 9.6. mit 53,6% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 26,7% (NLZ, 10.6.).
ZÜRICH: Volksinitiative "zur Durchsetzung der direkten Demokratie im Kanton Zürich" und Volksinitiative "zur Durchsetzung der direkten Demokratie in den Gemeinden des Kantons Zürich". Pflicht der Behörden, Volksinitiativen spätestens zwölf Monate nach deren Zustandekommen dem Volk vorzulegen. Möglichkeit für die Gemeinden, kürzere Fristen einzuführen. Von der rechtsgerichteten Bürgeraktion Zürich und der FP lanciert. Mit 13 442 bzw. 13 391 Unterschriften eingereicht (NZZ, 29.3., 28.9., 12.12.).